EnEV 2009

Die wichtigsten Änderungen

Am 1. Oktober 2009 ist die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft getreten. Nach der Einführung der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) waren die Anforderungen an Wohngebäude nahezu konstant geblieben; diese werden nun deutlich erhöht – optimierte Bestands- und Neubauten sollen eine tragende Rolle im Klimaschutz übernehmen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen - nach Neu- und Altbauten unterschieden - kurz dargestellt.

Regelung bei Neubauten:

  • Nachdem es für Nichtwohngebäude bereits seit 2007 galt, wird mit der EnEV 2009 das Referenzgebäudeverfahren auch für Wohngebäude eingeführt. Bei diesem Verfahren wird der Jahres-Primärenergiebedarf eines zu planenden Gebäudes direkt mit den entsprechenden Werten eines Referenzgebäudes verglichen. Dieses Referenzgebäude entspricht in der Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung dem zu planenden Gebäude. Für die U-Werte der Außenbauteile werden die in der EnEV 2009 festgelegten Referenzwerte eingesetzt. Das zu planende Gebäude darf den angegebenen Jahres-Primärenergiebedarf Q“p des Referenzgebäudes nicht überschreiten.
  • Senkung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs um durchschnittlich 30 Prozent. Das heißt, der zulässige Jahresbedarf an Primärenergie, der für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung benötigt wird, muss gegenüber den Forderungen der EnEV 2007 um knapp ein Drittel gesenkt werden.
  • Senkung des maximal zulässigen Transmissionswärmeverlustes um durchschnittlich 15 Prozent. Dieser, dem mittleren U-Wert aller Außenbauteile entsprechende Wert wird bestimmt durch Größe, Lage und Ausrichtung des Gebäudes. Dabei wird in frei stehende, einseitig angebaute und sonstige Wohngebäude sowie Anbauten und Erweiterungen unterschieden. Um die von der EnEV 2009 geforderten niedrigen Transmissionswerte zu erzielen, müssen alle Wärme abgebenden Bauteile nicht nur sehr gut wärmegedämmt, sondern auch luft- und winddicht sein. Um die Dichtheit der Außenwände zu gewährleisten, reicht bei massiv gemauerten Wänden in der Regel eine Nassputzschicht – z. B. der Innenputz – aus.
  • Eine weitere Forderung gilt dem sommerlichen Wärmeschutz. Hier erreichen Mauerwerksbauten in der Regel gute Werte, da sie durch ihre massive Bauweise einen Klimapuffer bilden. Bei der Planung müssen auch weiterhin die Werte der DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz) eingehalten sowie der Sonneneintragskennwert normgemäß berechnet werden. Als Novum bietet der Gesetzgeber mit der EnEV 2009 die Möglichkeit, Computersimulationen zu verwenden, um die tatsächlichen klimatischen Verhältnisse am Standort des Gebäudes in die Berechnung einfließen zu lassen. Auf den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes kann verzichtet werden, wenn raum- oder raumgruppenweise, die in DIN 4108-2, Tab. 7 genannten, auf die Nettogrundfläche bezogenen Fensterflächenanteile fAG, nicht überschritten werden.
  • Das vereinfachte Verfahren zur Berechnung des Jahresheiz- und Primärenergiebedarfs für Wohngebäude wird hinfällig. Stattdessen wird, basierend auf der DIN 18599, ein Bilanzierungsverfahren für Wohngebäude eingeführt. Alternativ kann das Nachweisverfahren auch weiterhin nach den nach DIN V 4108-6 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden) oder nach DIN 4701-10 (Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen) und DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) geführt werden. Neu ist die Abhängigkeit vom Gebäudetyp und der Gebäudenutzfläche. Bestimmte Höchstwerte dürfen nicht überschritten werden.

In Bezug auf die Außenbauteile hat die Einführung der EnEV 2009 weniger gravierende Auswirkungen, als gemeinhin angenommen. Dies liegt zum einen daran, dass auch heute schon die meisten Neubauten den von der EnEV 2007 geforderten maximalen Primärenergiebedarf unterschreiten. Vor allem die Dämmung der Außenbauteile hat hierbei bereits einen sehr hohen Standard. Hinzu kommt, dass die energetische Qualität der Gebäudehülle und die effiziente Anlagentechnik miteinander bilanziert, d. h. gegeneinander aufgerechnet werden können. Ab einem bestimmten Punkt wird die Energiebilanz durch zusätzliche Dämmmaßnahmen nur noch marginal beeinflusst. Besonders durch die Nutzung des Bilanzierungsverfahrens ergeben sich für Architekten gewisse Spielräume in der Planung.

Regelung bei der Modernisierung von Altbauten:

  • Bei Teilsanierungen liegt die Bagatellgrenze bei 10 %. Das bedeutet,  dass die Anforderungen der EnEV 2009 in Bezug auf die Wärmedämmung einzuhalten sind, sobald mehr als zehn Prozent einer  Außenbauteilfläche (hierzu zählt auch das Dach) geändert wird. Dies gilt auch, wenn die Nutzfläche eines Gebäudes um mehr als 15 Quadratmeter erweitert wird.
  • Der Bauherr hat bei größeren Umbaumaßnahmen die Wahl zwischen zwei Berechnungsverfahren. Beim Bauteilverfahren soll die Wärmedämmung der Einzelbauteile (z. B. Dach, Fassade, Fenster) um durchschnittlich 30 Prozent verbessert werden. Dabei darf das geänderte Bauteil die, im Vergleich zu der EnEV 2007 verschärften, U-Werte nicht überschreiten. Das Referenzgebäudeverfahren wird bei Bestandsbauten so angewandt, dass der Jahres-Primärenergiebedarf des veränderten Wohn- oder Nichtwohngebäudes den Zielwert des Referenzgebäudes nicht um mehr als vierzig Prozent überschreiten darf.
  • Auch bei Bestandsbauten soll der Wärmeschutz verbessert werden. Werden bei wärmeabgebenden Außenwänden Bauteile ersetzt, erstmalig eingebaut oder erneuert oder bei einer bestehenden Wand mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten größer 0,9 W/(m²K) der Außenputz erneuert, müssen die der EnEV tabellarisch angefügten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten werden.
  • Neu ist  auch die Nachrüstungsverpflichtung für  Geschossdecken. Nach dieser Regelung sind ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken, die beheizte Räume abgrenzen, so zu dämmen, dass ihr U-Wert 0,24 W/(m²K) nicht überschreitet. Oberste begehbare Geschossdecken müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten. In beiden Fällen genügt aber auch eine Dämmung des Daches.
Die nicht amtliche Lesefassung der EnEV 2009 vom BMVBS finden Sie als Pdf-Datei unter Downloads.

Bildnachweis: BMU, Pixelio, BMVBS, Berlin