Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde am 21.5.2001 vom Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie trat am 1.1.2003 in Kraft.
Seit Januar 2003 ist also die neue Trinkwasserverordnung in Kraft, sie wurde aus der novellierten EG-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Ziel der Verordnung ist es, den Gesundheits- und Verbraucherschutz weiter zu verbessern.
Eine der Neuerungen der Verordnung ist die Ausweitung der Kontrollpflicht der Wasserqualität: Bisher waren nur die öffentlichen Wasserversorger verpflichtet die Qualität des Wassers zu prüfen bzw. nachzuweisen, jetzt wird die Qualität bis zum Zapfhahn des Endverbrauchers bewertet. Besonders für Vermieter und Besitzer von Altbauten ist dies wichtig zu wissen, denn oft sind noch alte Bleirohre als Rohrleitungen vorhanden. Da der Vermieter für eventuelle Verunreinigungen des Wassers haftet und sogar eine eventuelle Mietminderung seiner Mieter in Kauf nehmen muss, besteht in diesen Fällen Handlungsbedarf.
Vor der Erneuerung oder dem Neueinbau von Wasserleitungen ist auf jeden Fall eine Analyse des Wasserversorgers einzuholen, damit der am besten geeignete Werkstoff ausgewählt werden kann.
Eine weitere Änderung war die Reduzierung des Bleigehaltes im Trinkwasser von den vorher zulässigen 0,04 mg/l auf 0,02 mg/l ab dem 1. Dezember 2003 und zukünftig auf 0,01 mg/l ab Dezember 2013.
