Holz und Holzwerkstoffe

Stückholz und Holzpellets

Gallerie

Stückholz

Aufgrund von Feuchtigkeit und einer damit einhergehenden Schimmelbildung sollte Stückholz nicht im Gebäude, sondern im Freien gelagert werden. Wichtig ist eine gute Durchlüftung und ein Regenschutz. Zur Verbrennung muss Weichholz mindestens ein Jahr, Hartholz mindestens zwei Jahre trocken gelagert sein. Besser sind zwei bis drei Jahre Trocknung.

Holzhackschnitzel
Holzhackschnitzel erfordern eine relativ große Lagerfläche. Die Form des Raumes sollte möglichst quadratisch oder rund und mit doppelten Boden ausgestattet sein, um eine vollständige Entleerung zu gewährleisten. Um eine Selbstentzündung der Hackschnitzel zu verhindern, ist die Lagerhöhe ausreichend zu bemessen. Für die Größe des Lagerraumes gilt als Faustformel: pro kW Heizlast 1,6 - 2 m³ Vorratsraum für einen Jahresbedarf. Sind aus bautechnischen Gründen nur kleinere Lagerräume möglich, muss öfters nachgefüllt werden. Eine günstige Lage ist gleich neben dem Heizraum. Die bautechnischen Brandschutzanforderungen sind einzuhalten. Unbedingt notwendige Elektroinstallationen sollten explosionsgeschützt ausgeführt werden.

Für die Zuführung ins Lager sind je nach Gegebenheit unterschiedliche Lagereintragesysteme möglich: Transportfahrzeug, Kopflader, Förderband, Schnecken- und Trog- bzw. Kratzkettenförderer etc. Bei automatischen Feuerungen werden die Holzhackschnitzel durch Austragungssysteme vom Lager zum Kessel transportiert.

Holzpellets
Je nach Platz und Ausstattung eines Gebäudes können Pellets in industriellen Behältern oder in eigenen Lagerräumen bevorratet werden. Industrielle Lagerbehälter sind z.B. Silos aus Gewebe oder Metall, die im Keller oder gegen Umwelteinflüsse geschützt auch außerhalb des Hauses aufgestellt werden können. Der Lagerraum für Holzpellets wird idealerweise unmittelbar neben dem Heizraum an eine Außenmauer angeordnet, um eine einfache Befüllung zu gewährleisten. Damit er sich vollständig entleeren lässt, sollte er über einen schrägen Boden verfügen.

Grundsätzlich sollte der Raum länglich-rechteckig sein, wobei die Raumbreite – wenn möglich – 2,0 m nicht übersteigen sollte. Je schmaler der Raum ist, desto weniger „Leeraum“ bleibt. Die Größe des benötigten Lagerraumes hängt vom Wärmebedarf des Gebäudes ab, muss jedoch so groß gewählt werden, dass eine Jahresbrennstoffmenge eingelagert werden kann. Als Faustregeln für die Berechnung des benötigten Lagerraumvolumens gilt:1 kW Heizlast = 0,9 m³ Lagerraum (inkl. Leerraum); Nutzbarer Rauminhalt = 2/3 Lagerraum (inkl. Leerraum); 1m³ Pellets ~ 650 kg; Energieinhalt ~ 5 kWh/kg.

Steht kein Lagerraum innerhalb eines Gebäudes zur Verfügung, können die Pellets auch im Freien in dichten, unterirdischen Tanks wie beispielsweise Kugeltanks gelagert werden. Hier ermöglicht eine trichterförmige Anordnung eine bessere Entleerung.

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