Heizzentralen

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Erzeugung und Verteilung von Wärme

Heizzentralen sind Betriebsstätten zur Erzeugung und Verteilung von Wärme zu Gebäudeteilen oder Wohnungen. Um lange Verbindungen zu den Verbrauchern zu vermeiden, sollten sie zentral gelegen sein.

Zur Heizzentrale gehört der Aufstellraum mit Wärmeerzeuger, Abgasanlage und Lagerstätten für Brennstoffe und Verbrennungsrückstände. Außerdem betriebstechnische Nebenräume für die Wärmeverteilung, Regelung, Trinkwassererwärmung und weitere Betriebsapparaturen.

In der Regel wird die Heizzentrale im Keller untergebracht. Zu beachten sind die Luftzuführung für die Verbrennungsluft und eine eventuell erforderliche Raumlüftung des Heizraumes. Heizungen, die keinen natürlichen Schornsteinzug benötigen, können auch im Dachgeschoss angeordnet werden. Bei Dachheizzentralen sind die Gebäudelasten, Zugänge, Fluchtwege, Einbringmöglichkeiten für Montage und Wartung sowie der Schallschutz zu berücksichtigen. Größere Anlagen werden in einem eigenen Gebäude oder Gebäudeteil untergebracht.

Für die bauliche Ausführung gilt die Landes-Bauordnung bzw. -Feuerungsverordnung. Darüber hinaus sind weitere Vorschriften wie z.B. das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG) oder das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BlmSchG) zu berücksichtigen.

Bildnachweis: Buderus, Wetzlar