Gestalterischer Freiraum durch bessere Anlagentechnik

Das Kompensationsprinzip

Durch den Bezug der Energieeinsparverordnung auf den Primärenergiebedarf des Gebäudes gibt es keine eindeutige Grenze für den Heizwärmebedarf eines Gebäudes. Dieser kann verschiedene Werte annehmen, wobei dann die Anlagentechnik nur noch so viele Verluste haben darf, dass der zulässige Primärenergiebedarf des Gebäudes nicht überschritten wird. Damit gibt es die Möglichkeit, energetisch ungünstige Maßnahmen bei der Dämmung des Gebäudes durch energieeffiziente Anlagentechnik (und umgekehrt) zu kompensieren.

Dieses Kompensationsprinzip erhöht den gestalterischen Spielraum eines Architekten. Damit ist es z.B. möglich, die Außenwände relativ dünn zu gestalten und dadurch das Raumangebot eines Gebäudes zu vergrößern. Auch kann ein ungünstiges A/V-Verhältnis dadurch kompensiert werden. Diese Möglichkeiten sollen aber nicht bedeuten, dass man sie auch anwendet, da ein günstiges A/V-Verhältnis oder eine gute Wärmedämmung prinzipiell sinnvolle Maßnahmen zur Reduktion des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes sind. Außerdem schreibt die Energieeinsparverordnung neben dem maximalen Primärenergiebedarf auch einen Mindestwärmeschutz vor.