Die CE-Kennzeichnung von Heizkörpern
Mit Wirkung vom 1.12.2004 wurde die CE-Kennzeichnung für Heizkörper eingeführt, die ab dem 1.12.2005 zur Pflicht wurde. Im Gegensatz zum RAL-Gütezeichen trifft diese Kennzeichnung jedoch keine Aussage über die Qualität des Heizkörpers. Aus diesem Grund entsprechen nur die ausschließlich nach RAL geprüften Heizkörper dem aktuellen Qualitätsstandard für höchste Sicherheit und lange Lebensdauer. Im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung definieren die RAL-Güte- und Prüfbestimmungen die genauen und detaillierten Anforderungen an den Heizkörper und an deren Fertigungsprozess. Demgegenüber bestätigt das CE-Kennzeichen lediglich eine einmalige Konformität des Heizkörpers mit der DIN EN 442 und bildet die Voraussetzung dafür, dass ein Produkt in den Warenverkehr gebracht werden darf.
In Deutschland garantiert eine regelmäßige Überwachung durch eine neutrale Prüfstelle die Normwärmeleistung der Heizkörper nach DIN EN 442. Im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung, die grundsätzlich keine Kontrollmessungen an Heizkörpern vorsieht, werden während des Fertigungsprozesses nach RAL zudem die
- Schweißungen
- Tauchgrundierung
- Fertiglackierung
- Berstprüfungen, etc.
Fazit: Das RAL-Gütezeichen für Heizkörper schützt den Architekten Planer, Bauherrn und Handwerker und ist wesentlich genauer als das CE-Kennzeichen. Letztlich sollten diese Argumente auch bei der Textabfassung der Leistungsverzeichnisse und der Angebotsprüfung berücksichtigt werden.
Zum Thema
- Normen Heizkörper
