Dampfheizung

Wasserdampf als Wärmeträgermedium

Bei Dampf-Heizkesseln wird als Wärmeträgermedium anstelle von Warm- oder Heißwasser Wasserdampf verwendet. Dampf-Heizkessel unterscheiden sich nach dem Einsatzbereich in:

  • Niederdruck-Dampfkessel bis 1 bar max. zulässigem Betriebsdruck und max. 120°C und
  • Hochdruck-Dampfkessel für Sattdampf und Heißdampf über 1 bar max. zulässigem Betriebsdruck und Temperaturen über 120°C
Dampf-Heizkessel werden in der Regel mit Öl oder Gas-Gebläsebrennern kombiniert. Im Wohnungsbau werden sie aufgrund ihrer schlechten Regelbarkeit heute praktisch nicht mehr verwendet. Der Wärmeträger Wasserdampf wird heute vorwiegend für die indirekte und direkte Beheizung mit einem Temperaturniveau über 100°C in der Industrie und im verfahrenstechnischen Bereich eingesetzt. Dabei sind Sattdampftemperaturen von bis zu 220°C und Heißdampf möglich. Die Zulassungs- und Anwendungs-Anforderungen werden in den Technischen Regeln Dampf (TRD), der Druchgeräterichtlinie (DGRL) und in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt.

Niederdruck-Dampfheizung (NDH)
Sie sind bis zu einem maximalen Betriebsdruck von 1 bar zugelassen und finden heute hauptsächlich in Großküchen, Kliniken, Gewerbe- und Industriebetrieben für verfahrenstechnische Zwecke Anwendung. Als Wärmeerzeuger können Guss- oder Stahlheizkessel eingesetzt werden. Als Heizkörper kommen in erster Linie Gussradiatoren zur Ausführung. Stahlheizkörper sind nicht zugelassen, da sie aufgrund des ständigen Wechsels von Dampf, Kondensat und Luft schnell korrodieren können.

Hochdruck-Dampfheizung (HDH)
Da die Heizflächentemperaturen von Hochdruck-Dampfkesseln bis zu 130°C erreichen, sind sie für normale Aufenthaltsräume nicht geeignet. Die Einsatzgebiete sind Heizungen von Fabriken und Industrieanlagen, in denen ohnehin hochgespannter Dampf für industrielle Zwecke oder zur Stromerzeugung verwendet wird. Als Heizflächen werden Gussradiatoren aber auch glatte bzw. verkleidete Rohre und Rippenrohre verwendet.