Richtlinie der Vor-Ort-Beratung geändert

BAFA-Energiesparberatung überarbeitet

Zum 1. Oktober 2009 hat das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Richtlinie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort, die sogenannte Vor-Ort-Beratung geändert. Gelten soll sie bis zum 31. Dezember 2014. Die staatlich geförderte Energieberatung dürfen nur Energieberater durchführen, die bei der BAFA gelistet sind.

Folgende wesentliche Änderungen der Vor-Ort-Beratung führt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf:

  • Förderung von Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 als Bonus zur Energiesparberatung mit neuen Anforderungen an den Bericht und Förderbeträge
  • Separate Thermografiegutachten werden nicht gefördert
  • Mehrere Boni können addiert werden, Ausnahme ist das Kumulieren von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfungen
  • Berater brauchen für die Energieberatung von Mietern oder Pächtern die Zustimmung der Hauseigentümer
  • Das Ausschlusskriterium „Beratung innerhalb der letzten 8 Jahren“ wird durch das Kriterium, dass in dieser Zeit kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat, ergänzt
  • Streichung des Ausschlusskriteriums der Baugleichheit
  • Nachweis der Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und Luftdichtigkeitsmessungen sowie Verantwortlichkeit des antragstellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten

Der Text der amtlichen Bekanntmachung ist über den unten genannten Link zur Themenseite des BAFA nachzulesen und wird im aktuellen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Bildnachweis: Verein privater Bauherren, Berlin

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