Baden-Württemberg will das EWärmeG verschärfen
Höherer Anteil erneuerbarer Wärme im Gebäudebestand
Wenn es um die Nutzung erneuerbarer Energien geht, waren die Baden-Württemberger schon immer Vorreiter. Bevor 2009 das Erneuerbare Wärmegesetz (EWärmeG) die Bundesebene erlangte, gab es schon ein ähnliches Gesetz im Ländle. Zusätzlich gilt dort seit 2010 die Nutzungspflicht von erneuerbarer Wärme auch für Altbauten; der Anteil muss 10% betragen. Das bedeutet für die meisten Bauherren, dass sie nach einer Modernisierung die zentrale Heizungsanlage (mit fossilen Brennstoffen) teilweise austauschen müssen. Dagegen verpflichtet das Bundesgesetz nur Eigentümer von neuen Wohnbauten – und seit diesem Jahr auch von öffentlichen Gebäuden – zum anteiligen Einsatz von Wärme aus erneuerbareren Energien. Im Gesetz ist aber auch beschrieben, dass die einzelnen Bundesländer die Anforderungen verschärfen können.
Die neue rot-grüne Landesregierung will das tun und die Nutzungspflicht für Altbauten erhöhen. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) will bis 2013 ein novelliertes Gesetz vorlegen. In ihm sollen private Nichtwohngebäude in das Gesetz einbezogen werden. Auch der Pflichtanteil an regenerativer Energie bei Heizung und Warmwasser soll von 10 auf 15% erhöht werden. Bis 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Baden-Württemberg von derzeit 8 auf 16% steigen.
Bildnachweis: Baral, Gundelfingen
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