Ziele des Brandschutzes
Was bei der Planung zu berücksichtigen ist
Die wesentlichen Ziele der Brandschutzplanung sind:
- Vorbeugung der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch,
- im Falle eines Brandes die Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten,
- der Schutz der Gesundheit und des Lebens der Nutzer und der Retter durch Ausbildung ausreichend geschützter Rettungswege,
- der Schutz der Gebäudesubstanz, des Inventars, der Betriebsbefähigung,
- der Schutz der Umwelt vor giftigen Brand- bzw. Reaktionsgasen.
Wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Beurteilung der Brandgefahr, d.h. die Prüfung der Entzündungsgefahr und der Brandbelastung durch brennbare Materialien. Dabei wird das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen durch die DIN 4102 geregelt. Durch die Benennung von Baustoffklassen wird das Brandverhalten von Baustoffen zur Beurteilung des Risikos (nicht brennbare Baustoffe: A 1, A 2; brennbare Baustoffe B 1, B 2, B 3) beurteilt. Das Brandverhalten fassadenrelevanter Bauteile hingegen wird durch die Angabe der Feuerwiderstandsklasse (F, G, W, T) und der Feuerwiderstandsdauer in Minuten gekennzeichnet. Weitere Klassifizierungen bestehen z.B. mit S (Kabelschottungen), R (Rohrleitungen) und E (elektrische Kabelanlagen). Je nach Beanspruchung und Funktion des Bauteils (z.B. Traglast, Anforderung an die Begrenzung der Wärmeabstrahlung) müssen unterschiedliche Bauteile die Feuerwiderstandsdauer unter besonderen Anforderungen einhalten.
Die Ermittlung der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer kann in Anlehnung an die DIN 18230, durch geeignete Simulationsberechnung oder durch Brandversuche durchgeführt werden.
