Verhinderung von Kaltrauchübertragung

Um die Rauchübertragung in Lüftungsanlagen zu verhindern sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Brandfrüherkennungssysteme
  • Brandschutzklappen mit Auslöseeinrichtungen
  • luftdicht schließende motorisierte Jalousieklappen
Luftkanäle und Luftleitungen raumlufttechnischer Anlagen verbinden in der Regel meist mehre Geschosse oder Brandabschnitte miteinander. Um eine Rauch- und Brandausbreitung, auch in der Schwelbrandphase bei Temperaturen unter 72°C über Luftkanäle und Luftleitungen sicher zu verhindern, sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Das kann über Absperrvorrichtungen z.B. Brandschutzklappen, deren Auslöseeinrichtungen fernbetätigt über Brandfrüherkennungssysteme angesteuert werden kann, erfolgen. Sämtliche Ausführungen, die nach dem Ruhestromprinzip arbeiten, eignen sich zur Ansteuerung über Brandfrüherkennungssysteme.

Brandschutzklappen
Brandschutzklappen werden über eine innen liegende, thermische Auslöseeinrichtung ausgelöst. Sie sind bis zu einem Druck von 1.000 Pa bei einer Kanalgeschwindigkeit von 10 m/s einsetzbar. Die jeweiligen Bauformen werden abhängig von der Luftmenge, der Kanalform und den lufttechnischen Anforderungen eingesetzt.
Sie werden im Zug und am Ende (Zu-oder Abluft) von Lüftungsleitungen bzw. in Gebäuden ohne Lüftungsleitungen in der Wand oder Decke installiert.

Einrichtungen zur Verhinderung der Kaltrauchübertragung sollten in allen Lüftungsanlagen bereits im Planungszustand berücksichtigt werden.