Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Seit Januar 2003 ist die jetzige Trinkwasserverordnung in Kraft, sie wurde aus der novellierten EG-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Ziel der Verordnung ist es, den Gesundheits- und Verbraucherschutz zu verbessern.

Eine der Neuerungen der Verordnung ist die Ausweitung der Kontrollpflicht der Wasserqualität: Bisher waren nur die öffentlichen Wasserversorger verpflichtet, die Qualität des Wassers zu prüfen bzw. nachzuweisen, jetzt wird die Qualität bis zum Zapfhahn des Endverbrauchers bewertet. Besonders für Vermieter und Besitzer von Altbauten ist dies von Bedeutung, denn oft sind noch alte Bleirohre als Rohrleitungen vorhanden. Da der Vermieter für eventuelle Verunreinigungen des Wassers haftet und sogar eine eventuelle Mietminderung seiner Mieter in Kauf nehmen muss, besteht in diesen Fällen Handlungsbedarf.
Vor der Erneuerung oder dem Neueinbau von Wasserleitungen ist auf jeden Fall eine Analyse des Wasserversorgers einzuholen, damit der am besten geeignete Werkstoff ausgewählt werden kann.

Eine weitere Änderung ist die angestrebte Reduzierung des Bleigehaltes im Trinwasser von z.Zt. zulässigen 0,04 mg/l auf 0,02 mg/l ab dem 1. Dezember 2003 und auf 0,01 mg/l ab Dezember 2013.