Trinkwassernachspeisung

Voraussetzungen und Sicherungsmaßnahmen

Regenwasseranlagen können für eine vollständige Bedarfsdeckung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht dimensioniert werden. Insofern stellen die Regenwasseranlagen eine Ergänzung zur Trinkwasserversorgung dar. Aus diesem Grund ist zur Versorgung der Verbrauchseinrichtungen auch in längeren Trockenperioden die Möglichkeit für eine Nachspeisung von der Trinkwasserseite her vorzusehen. Hierbei ist unbedingt das Regelwerk der DIN 1988 „Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen“ und DIN EN 1717 „Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser- Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen“ zu beachten.

Grundsätzlich darf Wasser, das keine Trinkwasserqualität aufweist, nicht in das Trinkwassernetz gelangen. Eine unmittelbare Verbindung der Leitungssysteme für Trinkwasser und Regenwasser ist daher nicht zulässig. Als Sicherungsmaßnahmen kommen zwei Möglichkeiten in Frage:

  • Die sichere und einfachste Lösung für den Schutz des Trinkwassers lässt sich mit der Anordnung eines so genannten freien Auslaufs realisieren. Hierbei mündet die Trinkwasserleitung in einen Trichter, der das Trinkwasser auffängt und in den Speicher leitet. Der Abstand der Trinkwasser-Zuleitung über dem höchstmöglichen Wasserstand muss auch bei einer Verstopfung des Überlaufes im Speicher größer als ihr doppelter Durchmesser sein, jedoch mindestens 20 mm betragen. Wenn ein Mindestwasserstand im Speicher erreicht wird, wird der freie Auslauf zweckmäßigerweise automatisch mittels Magnetventil in Verbindung mit einem Schwimmerschalter oder speziell entwickelten Schaltgeräten, die mit einer Anzeige für den Wasserstand im Behälter kombiniert sind, geöffnet.

  • Die Installation eines von Hand zu bedienenden Wasserhahns ist ebenfalls möglich.
Pro Nachspeisung sollten möglichst geringe Trinkwassermengen zufließen, damit auch ein ausreichender Platz für neues Regenwasser bleibt. Bei Erdspeichern wird der freie Auslauf über ein Magnetventil gesteuert und mit einem Trichter am zweckmäßigsten im Kellergeschoss aufgestellt und das nachspeisende Wasser über eine Leitung im freien Gefälle dem Erdspeicher zugeführt.

Als Alternative zur Trinkwassernachspeisung ist auch eine Doppelversorgung der Entnahmestellen möglich. Allerdings müssen hierbei die Spülkästen für die WC-Spülung mit einem zweiten Schwimmerventil für die Zuführung des Trinkwassers ausgerüstet werden. Die Nachteile dieses Systems liegen darin begründet, dass die Trinkwasseranschlüsse in der Regel über längere Zeiträume nicht genutzt werden und somit eine Verkeimungsgefahr besteht, andererseits sind auch Fehlbedienungen möglich. Zudem entstehen für die zusätzlichen Ventile und die doppelte Leitungsführung hohe Investitionskosten. Eine Doppelversorgung für die Toilettenspülung wird insofern nicht empfohlen.