Schallschutzanforderungen
DIN 4109
Die Aufgabe des Schallschutzes ist es, den Nutzer eines Gebäudes vor Geräuschen von außerhalb oder aus einem Nachbarraum zu schützen.
Der bauliche Schallschutz stellt eine grundlegende Anforderung der Landesbauordnungen dar. In der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ werden Mindestanforderungen an den Schallschutz gestellt. Die Norm regelt verbindlich für alle an der Bauplanung und –ausführung Beteiligten den Mindestschallschutz zwischen fremden Wohn- und Arbeitsräumen.
Die Mindestanforderungen tolerieren jedoch ein zumutbares Maß an Lärm. Allerdings kann dies individuell sehr unterschiedlich wahrgenommen werden. Über die Mindestanforderungen hinaus kann oder sollte, je nach Anspruch, ein zusätzlicher Schallschutz vereinbart werden.
Die DIN 4109 beinhaltet planerische Maßnahmen zum rechnerischen Nachweis des Schallschutzes, außerdem Hinweise auf potentielle Fehler bei der Ausführung. Weiterhin sind die wichtigsten Anforderungen zusammengefasst sowie Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren, Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz und Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich enthalten.
Zum Thema
- Normen Schallschutz
