Veränderte Gebäudetechnik durch neue Baustandards

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Lüftung statt Heizung im Passivhaus

Als Reaktion auf die Energiesparmaßnahmen europäischer Regierungen haben sich verschiedene Baustandards entwickelt. Dazu gehören beispielsweise der Schweizer Minergiestandard, der österreiche Niedrig- bzw. Niedrigstenergiestandard und der deutsche Passivhausstandard. Ein Passivhaus ist im Wesentlichen dadurch gekennzeichnt, dass sein Jahresheizwärmebedarf bei maximal 15 kWh/m² liegt. Um dies zu erreichen, sind  grundsätzlich eine sehr gute Wärmedämmung, eine dichte Gebäudehülle und eine kompakte Bauweise sowie eine geschickte Ausrichtung des Gebäudes nach Himmelsrichtungen notwendig. Der Passivhausstandard liegt über den gesetzlich vorgeschriebenen Neubau-Standards. Die Zertifizierung eines Gebäudes als „Qualitätsgeprüftes Passivhaus“ erfolgt – ebenso wie die Zertifizierung von Baukomponenten – durch das Passivhaus Institut in Darmstadt.

Die Gebäudetechnik eines Passivhauses unterscheidet sich von der Gebäudetechnik in „klassischen“ Gebäuden. Weil in Passivhäusern Transmissions- und Lüftungswärmeverluste zum größten Teil durch passive Energiebeiträge ausgeglichen werden (z.B. passive Sonnenenergie und Abwärme aus inneren Wärmequellen), ist ein konventionelles Heizsystem unnötig. Der minimale Restwärmebedarf wird über eine kontrollierte Lüftungsanlage gedeckt, die häufig mit Wärmerückgewinnung arbeitet. Sie sorgt gleichzeitig für die Verbesserung der Luftqualität und reduziert den Feuchtegehalt der Luft, der aufgrund der dichten Gebäudenhülle zu Schimmelpilzbildung und Bauteilproblemen führen kann. Zur Erwärmung des Brauchwassers und zur Stromversorgung werden regenerative Energien genutzt.

In der Zukunft sollen die Baustandards in Europa verschärft werden: Im Jahr 2010 ist die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Directive on Energy Performance of Buildings - EPBD) in Kraft getreten. Sie schreibt vor, dass alle neuen Gebäude in der EU ab 2021 nahezu auf dem Niveau von Nullenergiehäusern (Nearly Zero-Energy-Buildings) gebaut werden müssen. Neubauten der öffentlichen Hand müssen diese Anforderung bereits zwei Jahre früher erfüllen. Als Nullenergiehäuser sind Gebäude definiert, die das ganze Jahr über rechnerisch keine externe Energie durch Strom, Gas oder Öl benötigen. Die Energie für Heizung und Warmwasser wird durch die Nutzung regenerativer Energien gewonnen. Ist die Menge der erzeugten Energie dabei größer als der Verbrauch, spricht man von einem Plusenergiehaus. Die beim Bau des Hauses benötigte Energie für Herstellung, Transport, Einbau und Entsorgung von Baustoffen wird als „graue Energie“ bezeichnet und ist beim  berechneten Energeiverbrauch nicht berücksichtigt.