Abwasserleitungen: Arten und Bezeichnungen
Zur einheitlichen Definition der Leitungen und Leitungsteile für die Entwässerung von Gebäuden und Grundstücke sind entsprechend der Normung folgende Begriffe festgelegt:
- Verbindungsleitung (VL)
Entwässerungsleitung zwischen einer Ablaufstelle (wie z.B. Waschbecken, Dusche, Spüle) und dem Geruchsverschluss. - Einzelanschlussleitung (EAL)
Entwässerungsleitung vom Geruchsverschluss eines Entwässerungsgegenstandes bis zur weiterführenden Leitung oder Abwasserhebeanlage. - Sammelanschlussleitung SAL)
Entwässerungsleitung zur Aufnahme des Abwassers mehrerer Einzelanschlussleitungen. - Fallleitung (FL)
Lotrechte Leitung, die das Abwasser zu einer Sammel- oder Grundleitung führt. - Schmutzwasserfallleitung (SWL)
Senkrechte Entwässerungsleitung, die durch ein Geschoss oder mehrere Geschosse führt, über Dach gelüftet wird und das Abwasser einer Grund- oder Sammelleitung zuführt. - Regenfallleitung (RFL auch Regenrohr RR genannt)
Innen- oder außen liegende senkrechte Leitung, zum Ableiten des Regenwassers von Dachflächen, Balkonen oder Loggien. - Lüftungsleitung (LL)
Rohreitung, die die Entwässerungsanlage be- und entlüftet, aber kein Abwasser aufnimmt. Während des Abflussvorganges strömt nicht nur Abwasser, sondern auch mitgerissene und nachströmende Luft durch die Rohrleitungen. Das Volumen kann in Fallleitungen bis zum 30-fachen des Abwasservolumens betragen. Damit genügend Luft nachströmen kann, werden Lüftungssysteme eingebaut. Bei den Lüftungssysteme wird unterschieden nach: Hauptlüftung, direkte Nebenlüftung, indirekte Nebenlüftung, Umlüftung und Sekundärlüftung. - Sammelleitung (SL)
Liegende Rohrleitung zur Aufnahme des Abwassers von den Fall- und Anschlussleitungen, die nicht im Erdreich oder in der Grundplatte verlegt ist. Damit in horizontal liegenden Leitungen keine Ablagerungen entstehen, darf die Leitung nur mit einer Teilfüllung bemessen sein. Höhere Füllungsgrade behindern die Luftzirkulation, geringere die Selbstreinigung und Ausschwemmung. Die Entwässerungsleitungen müssen mit einem Mindestgefälle von 1:20 oder 5 cm/m verlegt werden. - Grundleitung (GL)
Unzugänglich im Erdreich oder in der Grundplatte verlegte Entwässerungsleitung, die das Abwasser in den Anschlusskanal führt (siehe Glossar-Beitrag Grundleitungen). - Umgehungsleitung
Entwässerungsleitung zur Aufnahme von Schlussleitungen im Staubereich einer Fallleitungsverziehung bzw. im Bereich des Übergangs einer Fallleitung in eine Sammel- oder Grundleitung. - Anschlusskanal (AK)
Kanal zwischen dem öffentlichen Abwasserkanal und der Grundstücksgrenze bzw. der ersten Reinigungsöffnung, beispielsweise dem Übergabeschacht auf dem Grundstück. Die Sollweite wird von der zuständigen Behörde festgelegt. - Schmutzwasserkanal
Kanal der Schmutz- und Regenwasser in sich aufnimmt und weiterführt (siehe Mischsystem im Beitrag Abwasserarten und Entwässerungssysteme). - Regenwasserkanal
Kanal zur Regenwassernutzungsanlage oder zum Vorfluter.
Für Entwässerungsleitungen sind die DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden und DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden sowie die DIN 1986-4 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 4: Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und -formstücken verschiedener Werkstoffe maßgeblich.
Zum Thema
- Abwasserarten und Entwässerungssysteme
