Geräuscharmer Betrieb der Lüftungsanlage
Grenzwerte
Wohnungslüftungsanlagen werden insbesondere dann als störend empfunden, wenn sie im Betrieb vom Nutzer akustisch wahrgenommen werden können. Das führt zu einer unangenehmen Beurteilung dieser Technik und verstellt den Blick für die angenehmen Seiten, z.B. die automatische Zufuhr von frischer Außenluft.
Vor diesem Hintergrund ist eine sorgfältige Planung und Ausführung der Anlagentechnik von besonderer Bedeutung.
Als Grenzwerte sollten in Ablufträumen wie Küchen, Bädern etc. 30 dB(A) nicht überschritten, in Wohnräumen wie Wohn-, Kinder- und Schlafzimmer sollte dagegen ein Grenzwert von 20 dB(A) eingehalten werden.
Wenn die Küche in den eigentlichen Wohnbereich integriert ist, gilt auch für diesen Abluftraum ein Grenzwert von 20 dB(A).
Diese erhöhten Werte sind problemlos einzuhalten, wenn die Anlage gut geplant wird. Im Zweifelsfall sollte lieber ein Schalldämpfer mehr installiert werden.
Auch ist auf eine Vermeidung der Schallübertragung von einem Raum in einen anderen zu achten (Telefonie-Effekt).
Bei Einhaltung dieser Anforderungen wird eine Lüftungsanlage kaum mehr als störend empfunden.
