Elastomere Dämmstoffe
Verarbeitung der kältetechnischen Dämmung
Bei der kältetechnischen Dämmung ist darauf zu achten, dass der Dämmstoff gute physikalisch-technische Werte aufweist und die Verarbeitung fachtechnisch korrekt ausgeführt wird. Die Anforderungen der DIN 4140 und das Arbeitsblatt AGI Q 03 sind zu berücksichtigen.
Zur Ausführung einer fachgerechten Dämmung gehört als erster Arbeitsschritt ein vorbereiteter Untergrund. Die korrosionsgefährdeten Rohrleitungen und Einbaukomponenten müssen geschützt und auf die verwendeten Klebstoffe für die Dämmung abgestimmt werden. Hierbei sind die im Arbeitsblatt AGI- Q 151 angeführten Systeme zu beachten. Primär sind die nachfolgend aufgeführten Kriterien zu berücksichtigen:
- die Auswahl des geeigneten Klebers
- korrektes Auftragen des Klebers
- Bedeutung der Abschottungsverklebungen, etc.
Tauwasserunterbindung
Die Bildung von Tauwasser kann nur dann verhindert werden, wenn die Oberflächentemperatur auf der Dämmung an jeder Stelle des gedämmten Bereichs zu jeder Zeit höher oder maximal gleich der Taupunkttemperatur der Umgebungsluft ist. Nur richtig dimensionierte Dämmschichtdicken schützen vor einer Tauwasserbildung. Für jeden Rohrdurchmesser muss eine separate Berechnung der Dämmschichtdicke durchgeführt werden.
Zusätzliche Blechummantelung
Neben den kältetechnischen Anforderungen an die Dämmung werden in der Praxis gelegentlich auch brandschutztechnische Anforderungen und/oder ein mechanischer Schutz gefordert. So müssen flexible Dämmungen z.B. gegen extreme Belastungen im Verlauf von Reinigungsarbeiten durch einen äußeren Blechmantel geschützt werden. Damit es in solchen Fällen im Bereich der Schrauben nicht zu einer Tauwasserbildung kommt, muss bei der Auswahl der Dämmschichtdicke des elastomeren Dämmstoffes die Änderung des Wärmeübergangskoeffizienten um die Eindringtiefe der Blechtreibschrauben erhöht werden.
Kapselung der elastomeren Dämmung
In einigen Anwendungsfällen kann aus brandschutztechnischen Gründen auch eine Kapselung des elastomeren Dämmstoffes gefordert werden. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass sich der Taupunkt im elastomeren (geschlossenzelligen) Dämmstoff befindet.
Dämmung der Einbaukomponenten
Bei der Ausführung der einzelnen Einbaukomponenten wie Armaturen, Ventile, Schmutzfänger, Pumpen, etc., entstehen im Regelfall auch Hohlräume in der Dämmung. Bei fachtechnisch ordnungsgemäß ausgeführten Dämmarbeiten wird seitens der Hersteller keine Versiegelung dieser mehr oder minder großen Hohlräume gefordert bzw. wird sogar abgelehnt, weil der Feuchtegehalt in dem eingeschlossenen Hohlraum gering und unbedenklich ist. Die herkömmliche Ansicht, dass die im Hohlraum eingeschlossene Luft an kaltfahrende Anlagenteile kondensieren kann und daher zur Verhinderung von Korrosionsschäden ein Ausfüllen der Hohlräume mit Mineralwolle oder durch Ausschäumen erforderlich ist, kann nicht aufrecht erhalten werden. Bei fachtechnischer Ausführung der Dämmarbeiten erweist sich die eingeschlossene Luft sogar als positiv, da sie als zusätzlicher Isolator wirkt.
