DVGW-Zirkulationsanforderungen
Verminderung des Legionellenwachstums
Nach den Bestimmungen der DVGW Arbeitsblätter W 551, W 552 und W 553 sind die technischen Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums in Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen einzuhalten. Das Arbeitsblatt DVGW-W 551 gilt für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Neuanlagen. Die Systeme müssen so dimensioniert und ausgeführt werden, dass eine Abkühlung von mehr als 5 K rechnerisch nicht überschritten wird. Bei bestimmungsgemäßem Betrieb muss am Wasseraustritt des Trinkwassererwärmers eine Temperatur von 60 °C eingehalten werden können, wobei unter Berücksichtigung der Schaltdifferenz des Reglers eine Temperatur von 55 °C nicht unterschritten werden darf. Es gelten nachfolgend angeführte Anforderungen:
- Dezentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Wasservolumen kleiner/gleich 3 Liter können bei Warmwasserverteilungs-, Stockwerks- und Einzelzuleitungen mit einem Wasservolumen kleiner/gleich 3 Liter ohne weitere Maßnahmen verwendet werden.
- Am Warmwasseraustritt des Trinkwassererwärmers muss bei bestimmungsgemäßen Betrieb eine Temperatur von 60 °C eingehalten werden können.
- Bei den Kleinanlagen handelt es sich um Speicher- Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt bis 400 Liter sowie einem Systeminhalt von kleiner/gleich 3 Liter pro Rohrleitung zwischen dem Abgang am Trinkwassererwärmer und an der Entnahmestelle. Hierbei wird eine evtl. vorhandene Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt.
- Stockwerks- und Einzelzuleitungen mit einem Wasservolumen von kleiner/gleich 3 Liter können ohne Zirkulationsleitung oder selbstregelnde Begleitheizung errichtet werden. Dafür gelten abhängig von der Rohrweite die als zulässig angegebenen Leitungslängen.
- Stockwerks- und Einzelzuleitungen mit einem Wasservolumen kleiner/gleich 3 Liter sind mit Zirkulationsleitungen oder selbstregulierender Begleitheizung auszuführen
- Unter dem Begriff „Großanlagen“ fallen sämtliche Anlagen mit einem Inhalt der Speicher-Trinkwassererwärmer über 400 Liter. Die Großanlagen müssen so ausgeführt sein, dass der gesamte Wasserinhalt der Vorwärmstufe einmal am Tag auf 60 °C erwärmt werden kann.
- Die Zirkulationsleitungen und -pumpen oder selbstregulierende Begleitheizungen sind so zu dimensionieren, dass die Warmwassertemperatur im zirkulierenden Warmwassersystem nicht mehr als 5 K gegenüber der Austrittstemperatur des Trinkwassererwärmers unterschreitet.
