Brauseanlagen

Planung und Ausführung

Die Planung und Ausführung der Installation einer Brauseanlage erfordert eine sorgfältige Abstimmung hinsichtlich der Auswahl der Armaturen und Brausen, insbesondere bei der Anordnung von Körperbrausen. In Abhängigkeit davon kann das System und die Leistung der Warmwasserversorgung sowie die Dimensionierung der Rohrleitung festgelegt werden. Duschanlagen werden sowohl im privaten Bereich z.B. im Wohnungsbau als auch in öffentlichen Gebäuden vorgesehen. Die Anordnung und Ausführung der Duschanlagen für den privaten Bereich erfolgt in der Regel nach den individuellen Vorgaben der Kunden bzw. Nutzer.

Für die Anordnung und Ausführung der Duschanlagen im öffentlichen Bereich (Sportstätten, Schwimmbäder, etc.) sind die Angaben der Bäderrichtlinien, die VDI-Richtlinie 2089 und entsprechende Erfahrungswerte zu berücksichtigen. Analog hierzu verhält es sich zur Anordnung und Ausführung von Duschanlagen im gewerblichen und industriellen Produktionsbereich. Hier sind insbesondere die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 35/1-5: Waschgelegenheiten außerhalb von erforderlichen Waschräumen und die ASR 37/1: Toilettenräume zu beachten.

Private Duschanlagen
Die Brausezelle sollten stets eine nutzbare Fläche von mindestens 0,8 m², d.h. eine Brausewannenabmessung von 900 x 900 mm haben. Bei kleineren Brausewannen kann der Ausgleich mittels Verfliesung durchgeführt werden.

Mit dem Durchfluss (l/min) werden die Werte angegeben, die, bezogen auf die empfohlenen Armaturen und Brausen, bei einem Mindest- und mittleren Fließdruck erreicht werden. Hierbei ist stets nur der größte Verbraucher (Kopf-, Hand- oder Körperbrausen) zu berücksichtigen. Zudem werden in der Regel Mindestwerte angegeben, die zur Erreichung eines ausgewogenen Strahlbildes erforderlich sind. Der mittlere Fließdruck sollte jedoch höher, d.h. in Anlehnung an den kennzeichnenden Fließdruck nach DIN 4109, bei 3 bar liegen. Die Werte beziehen sich in der Regel auf die zur Funktion von Thermostat- Batterien erforderlichen Mindestwerte oder die zur Vermeidung von Verbrühungen zulässigen Höchstwerte bei klassischen Armaturen und Einhandmischern. Der Energiebedarf (kJ/min) ist von den Durchflusswerten der ausgewählten Brausebatterie und der vorliegenden Kaltwasservorlauftemperatur abhängig.

Die Rohrleitungen bis zu den Entnahmearmaturen sollten die angegebene Nennweite (DN) nicht unterschreiten. Die Rohrleitungen zu den einzelnen Ausläufen bzw. Brausen können kleiner, jedoch nicht kleiner als DN 15 bzw. das Anschlussmaß der Ausläufe und Brausen sein.

Öffentliche Duschanlagen
Im öffentlichen Sektor werden folgende Einsatzbereiche unterschieden:

  • Sport- und Freizeitbauten wie Schulen, Frei- und Hallenbäder, Turnhallen, Freizeitzentren und sogenannte "Erlebnisbäder", Saunabetriebe
  • Industrie- und Gewerbebauten, Hotels
  • Kasernen
  • Krankenhäuser und therapeutische Gebäudeteile
Die Richtlinien zur Personalhygiene sind sowohl unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes wie auch des Verbraucherschutzes in etlichen Vorschriften und Verordnungen abgefasst. Die Vor- und Nachteile der nötigen Einrichtungen für Gemeinschaftswaschräume und Toiletten sollten daher auf die Betriebssicherheit und Wartung sowie auf den Umweltschutz untersucht und verglichen werden. Für den Einbau und die Bemessung von Duschanlagen in den oben genannten ersten drei Bereichen gelten in etwa einheitliche Richtlinien. Lediglich der vierte Einsatzbereich setzt aufgrund der zum Teil speziellen Verwendungszwecke andere Maßstäbe.

Vor der Durchführung eines Entwurfs für ein bestimmtes Projekt sollten die Zielsetzungen genau definiert werden. Diese Forderung ist heutzutage besonders wichtig, weil sich auch im sanitären Bereich die Prioritäten der einzelnen Planungsziele verschoben haben. War noch vor wenigen Jahren die Zweckmäßigkeit einer Anlage eine alleinige Zielsetzung, so fällt heute der Faktor Komfort mindestens genau so stark ins Gewicht. Dem Umweltschutz und der Forderung nach Energieeinsparung wird in Zukunft noch größere Bedeutung zukommen. Für die Konzeption von Duschanlagen lassen sich folgende Planungsziele ableiten:
  • Optimierung des Wasser- und Energieverbrauchs
  • Zuverlässigkeit der Anlagen auch bei extremer Beanspruchung
  • Hohe Lebensdauer und geringer Verschleiß der Einzelteile
  • Geringer Wartungsaufwand der Anlagenteile
  • Hoher Bedienungskomfort bei einfacher Handhabung der Armaturen
Im Bereich großer Brauchwasseranlagen besteht bei Verwendung mangelhafter Duschbrausen-Technologien eine latente Gefahr der Atemwegsinfektionen mit Legionellen. Eine weitere Infektionsquelle mit Legionellen sind die Warmwassermischbatterien mit Belüftungsköpfen und hierbei insbesondere die Duschen. Die Infektion erfolgt unmittelbar durch das Einatmen des mit Legionellen verseuchten Aerosols. Folgende Richtlinien sind zu beachten: DVGW-W 552, 04-1996: Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen;
Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums- Sanierung und Betrieb sowie das Merkblatt 64.01 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen: Legionellen- Propylaxe in Warmwassersystemen von Bädern.

Da die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für alle Arbeitsstätten gelten, konnten die Anforderungen in vielen Fällen nur als Rahmenvorschriften formuliert werden. Die ASR enthalten dagegen die Detailregelungen zur Durchführung der Rahmenvorschriften der Verordnung. Die neue Regelung, in der die ArbStättV durch die ASR ergänzt wurde, zeigt sich als Vorteil. Nun wird laufend der in der ASR konkretisierte Inhalt der Verordnung dem Stand der Sicherheitstechnik, der Arbeitsmedizin, der Hygiene und den neuen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst.