Brandschutzanforderungen

Gemäß Muster-Bauordnung (MBO 2002)

Brandschutzmaßnahmen dienen vorrangig dem Schutz des Lebens und der Gesundheit. Die der Planung und Ausführung von Gebäuden zugrunde liegenden Schutzziele sind in § 14 der Muster-Bauordnung (MBO) festgelegt:

  1. Der Entstehung eines Brandes muss vorgebeugt werden
  2. Der Ausbreitung von Feuer und Rauch muss vorgebeugt werden
  3. Die Rettung von Menschen muss ermöglicht werden
  4. Wirksame Löscharbeiten müssen möglich sein
Während der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer der Bauteile müssen, insbesondere bei raumabschließenden Bauteilen, folgende Anforderungen eingehalten werden:
  • Erhaltung des Raumabschlusses
  • Dichtigkeit gegenüber entzündbaren Gasen
  • Begrenzung der „Rückseitentemperatur“ auf der dem Feuer abgekehrten Bauteilseite
  • Erhaltung der Tragfähigkeit unter der zulässigen Gebrauchslast
  • Raumabschließende Wände müssen einer zusätzlichen Beanspruchung durch eine Festigkeitsprüfung widerstehen, bei der die genannten Kriterien erfüllt bleiben müssen
Die Musterbauordnung (MBO) ist in der Fassung vom November 2002 als pdf-download angefügt.

(Quelle: Bauministerkonferenz - Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU)

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mbo2002 (258.9kB)