Brandschutzanforderungen
Gemäß Muster-Bauordnung (MBO 2002)
Brandschutzmaßnahmen dienen vorrangig dem Schutz des Lebens und der Gesundheit. Die der Planung und Ausführung von Gebäuden zugrunde liegenden Schutzziele sind in § 14 der Muster-Bauordnung (MBO) festgelegt:
- Der Entstehung eines Brandes muss vorgebeugt werden
- Der Ausbreitung von Feuer und Rauch muss vorgebeugt werden
- Die Rettung von Menschen muss ermöglicht werden
- Wirksame Löscharbeiten müssen möglich sein
- Erhaltung des Raumabschlusses
- Dichtigkeit gegenüber entzündbaren Gasen
- Begrenzung der „Rückseitentemperatur“ auf der dem Feuer abgekehrten Bauteilseite
- Erhaltung der Tragfähigkeit unter der zulässigen Gebrauchslast
- Raumabschließende Wände müssen einer zusätzlichen Beanspruchung durch eine Festigkeitsprüfung widerstehen, bei der die genannten Kriterien erfüllt bleiben müssen
(Quelle: Bauministerkonferenz - Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU)
