Brandschutz von Bodeneinläufen
Brandschutz-Sets
Insbesondere beim Einbau von Bodenabläufen in Gebäuden besonderer Art und Nutzung beispielsweise in Altenheimen, Krankenhäusern, Schulen, Hotels, etc, ist die Feuerwiderstandsklasse von Decken zu beachten. Hier sind zwei Anforderungsbereiche zu berücksichtigen:
- die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
- Anforderungen nach DIN 4102-11 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Rohrummantelungen, Rohrabschottungen, Installationsschächte und –kanäle sowie Abschlüsse ihrer Revisionsöffnungen"
Dennoch werden selbst in der MLAR (03/2000) die Bodenabläufe aus brandschutztechnischer Sicht nicht behandelt. Im Falle einer Rohrleitungsabtrennung im Brandfall, wird die Anschlussleitung vom Bodenablauf abgelöst und es entsteht eine offene Verbindung zwischen zwei Geschossen, d.h. der Brandabschnitt wird unterbrochen.
Im Gegensatz zu durchgehenden Rohrleitungen sind Bodenabläufe die Anfangspunkte der Rohrleitungen. Daraus folgt: Das System ist zum nächsten Geschoss einseitig offen, es besteht die Gefahr einer unkontrollierten Übertragung von Feuer und Rauch. Außerdem entspricht diese Bausituation in keinster Weise der einer normalen Rohrdurchführung durch eine Decke oder Wand. Aus diesen Gründen lässt sich hier die MLAR auch nicht ohne weiteres auf den Einbau von Bodenabläufen in Brandschutzdecken anwenden. Selbst die Montage von nicht brennbaren Rohrleitungen in Verbindung mit nicht brennbaren Bodenabläufen in Decken mit Brandschutzauflagen reichen generell nicht aus, da sich die Rohreitungen vom Bodenablauf trennen können (Ausglühen der Befestigungen, etc.).
Die derzeitigen Angaben der DIN 4102-11 für die Brandschutzprüfung von Bodenabläufen sind für die Bodenabläufe mit waagerechtem Auslaufstutzen, bei denen die angeschlossene Rohrleitung in der Decke verzogen wird, im Prinzip ausreichend. Anders dagegen bei den in der Praxis überwiegend installierten Bodenabläufen mit senkrechtem Auslaufstutzen, für die keine Angaben gemacht werden.
Bisher wurden in der Praxis die brandschutztechnischen Belange im Bereich der Bodenabläufe vernachlässigt. Bei brandschutztechnischen Anforderungen wurden in der Regel die Guss- oder Stahlrohrentwässerungsleitungen an die Bodenabläufe angeschlossen. Zuvor wurden die Bodenabläufe in eine Kernbohrung eingesetzt und vermörtelt, womit scheinbar die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt waren. Nach dem heutigen Stand der Technik ist diese Ansicht nicht mehr zu vertreten.
Gerade in Gebäuden der besonderen Art und Nutzung, sollten in den Decken nur Bodenabläufe mit der Feuerwiderstandklasse R 90 bis R 120 mit einer entsprechenden Brandschutzprüfung installiert werden. Ferner sollten nur Brandschutz-Set-Kartuschen verwendet werden, die keine zusätzlichen toxischen Gase entwickeln.
Bei normaler Funktion dürfen keine Knallgase über einen Bodenablauf in den Raum eindringen. Gleichfalls darf im Brandfall weder Feuer noch Rauch in das nächste Geschoss gelangen. Im Brandfall heißt dieses jedoch, dass bei den enormen Feuertemperaturen und einem Rauchgasdruck von ca. 10 Pa keine Rohreitungen mehr vorhanden sind. Die Deckenöffnungen über Bodenabläufen stellen somit eine erhebliche Gefahr dar.
Durch den Einsatz von Brandschutz-Sets in Bodenabläufen wird im Brandfall auch unter ungünstigsten Bedingungen ein direkter Zugang zum nächsten Geschoss unterbunden. Es besteht aus einem Brandschutz-Geruchsverschluss mit Hitzeschild und einer Brandschutz-Kartusche aus Anschwell- bzw. Blähmaterial. Im Brandfall fängt der Hitzeschild innerhalb des Geruchsverschlusses die erste Hitze ab, bis das Blähmaterial der Brandschutz-Kartusche durch Aufschäumen im Stutzen des Bodenablaufes den Bodenablauf sicher gegen Feuer und Rauchgase verschließt.
