Barrierefreie Sanitärausstattung
Normen und Richtlinien
Der Begriff "barrierefrei" wird in der Regel mit den Normen DIN 18024 Teil 2 (Barrierefreies Bauen für öffentliche Gebäude und Arbeitsstätten, 1996), DIN 18025 Teil 1 (Wohnungen für Rollstuhlbenutzer/- innen, 1992) und DIN 18025 Teil 2 (Barrierefreie Wohnungen, 1992) in Verbindung gebracht. Als barrierefrei gelten Bereiche, Produkte oder Systeme (insbesondere technische Gebrauchsgegenstände und Systeme der Informationsverarbeitung), wenn diese für einen behinderten Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Für eine barrierefreie Ausstattung von Bädern, Duschen und Toilettenanlagen sind nicht nur die Raumkubatur, d.h. ausreichende Bewegungsflächen, Türöffnungsmaße, etc. zu beachten, sondern auch die nutzerbezogenen Ausstattungen einschließlich der angeglichenen Hilfsmittelausstattung. Für die Auswahl der geeigneten Hilfsmittel als Einrichtungsbestandteile sind nachfolgend aufgeführte Aspekte zu beachten:
- Das CE- Zeichen
- Die DIN EN 12182: „Technische Hilfen für Behinderte“
- An Stelle des früher geltenden „GS“- Zeichen nun die Konformität mit dem Medizin-Produkt-Gesetz (MPG) § 93/42 als EU-Gesetz vom Juli 1998, hier u.a. für Dusch-/Wannensitze, Klappgriffe, etc.
- Zertifikatsnachweis
- Ergonomisch richtige Rohrdurchmesser (32 mm)
- Sichere Greifflächen durch Oberflächenprofil, beispielsweise Fingergrip oder Greifprofil
- Sichere Umsetzhilfen, u.a. durch Stopp-Funktion bei Belastung und verwindungsfreiem starren Leiterelement
Wichtig ist eine Unterscheidung der nutzerbezogenen Ausstattung und der angeglichenen Hilfsmittelausstattung. Hierbei wird nach vier Benutzer-Hauptgruppen unterschieden:
- Senior: bewegungs-/ mobilitätseingeschränkt
- Senior: behindert/ Rollstuhlfahrer
- Heim: Pflegefall
- Hotel: Landesbaurecht (LB0): öffentliche Einrichtungen (Toiletten), Kaufhäuser, Verwaltung, Schule, Kindergärten, Bäder
