Außenlärmpegel

Lärmbelastung durch Schall

Die wirksame Lärmbelastung wird in der Regel durch die A-Bewertung und die Summation der spektralen Schallpegel (Schalldruckpegel oder Schallleistungspegel) zu einem Einzahlwert zusammengefasst. Im Rahmen der A-Bewertung werden dabei die spektralen Pegel (aufgeteilt in Terz- oder Oktavbänder) gemäß der A-Bewertungskurve nach DIN EIC 651 erhöht oder abgesenkt und somit die Hörempfindlichkeit des menschlichen Ohres nachempfunden.
Städtebauliche Schallquellen stellen z.B. Straßenverkehr, Schienenverkehr, Industrieanlagen, Haustechnikanlagen, Fluglärm oder Schifffahrt dar. Die aus diesen Schallquellen resultierenden Immissionen können entweder gemessen oder nach unterschiedlichen Vorschriften berechnet werden. In der Regel wird dadurch der wirksame Mittelungspegel bestimmt, der durch Addition unterschiedlicher Korrekturwerte für besondere Störwirkungen in den Beurteilungspegel umgerechnet wird. Ggf. ist die Addition weiterer 3 dB zur Berücksichtigung zukünftiger Verkehrsentwicklungen erforderlich („maßgeblicher Außenlärmpegel“). Die Höhe der Korrekturwerte, der zu untersuchende Beurteilungszeitraum und die empfohlenen Richt- bzw. Grenzwerte für die Außenlärmbelastung hängen von der Lärmquelle und der darauf abgestimmten Vorschrift ab.