Augen- und Körper-Notduschen

Einrichtungen der Ersten Hilfe

Notduschen und Augenspüleinrichtungen werden als Einrichtungen der Ersten Hilfe benötigt. Die Sicherheitsarmaturen teilen sich auf in:

  • Körpernotduschen sowie
  • Augen- und Gesichtsduschen
Sie dienen zur Soforthilfe beim Kontakt mit gefährlichen Arbeitsstoffen.
Notduschen und Augenspüleinrichtungen sind z. B. in Laboratorien und beim Umgang mit ätzenden Stoffen wie Säuren und Laugen vorgeschrieben.
Für Laboratorien muss eine mit Wasser, möglichst Trinkwasser, gespeiste Augen- und Körperdusche installiert sein, die sämtliche Körperzonen sofort und ausreichend mit Wasser überfluten kann. Nach DIN 12899 ist für die Überflutung eine minimale Flussmenge von 30 l/min. vorgeschrieben.
Für Notduschen in industriellen Einsatzbereichen wird eine hohe Flussrate von wenigstens 115 l/min. gefordert.
Labor-Notduschen mit der genannten niedrigen Flussrate sind aus diesem Grund für industrielle Zwecke nicht geeignet und können durch ihre für diesen Einsatzzweck unzureichende Reinigungswirkung für den Verletzten katastrophale Konsequenzen nach sich ziehen.
Neben den aggressiven und ätzenden Stoffen stellen insbesondere auch brennbare Flüssigkeiten ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die Beschäftigten dar. Hierbei besteht hauptsächlich die Gefahr einer Entzündung von verunreinigten Kleidungsstücken. In solchen Fällen können nur durch den raschen und konsequenten Einsatz einer Notdusche schwerste Verletzungen oder gar der Tod des Betroffenen verhindert werden.
Die Notbrauseventile sind so konstruiert, dass sie stets einsatzbereit und leicht zu bedienen sind. Im Ernstfall kann durch einen Handgriff sofort eine große Wassermenge (bis 100 l/min bei einem Fließdruck von 3 bar) freigegeben werden. Die volle Öffnung des Ventils wird hierbei bereits durch eine Schwenkbewegung des Betätigungshebels von weniger als 90° erreicht.
Körperduschen
Die Notduschköpfe der Körperduschen entwickeln bereits bei 1 bar Fließdruck einen geschlossenen, dichten Wasserschleier. Die Art des Strömungsbildes und ein Volumenstrom von mindestens 30 bzw. 50 l/min. erzielen bei einer Kontamination eine optimale Löschwirkung und Hilfe. Die Auslösung der Körperduschen erfolgen mittels Kipphebel bzw. durch Zugstange. Es erfolgt generell kein selbsttätiges Schließen des Ventils.
Augenduschen
Die Augenduschen, zur stationären bzw. zur flexiblen Benutzung werden wahlweise für Wand- oder Labortischmontage verwendet und sind nicht selbsttätig schließend. Bei einem Fließdruck ab 1 bar wird ein konstanter Volumenstrom von 9 l/min. freigegeben. Ein integrierter Mengenregler garantiert zudem eine konstante Wasserstrahlhöhe.