Anordnung und Gestaltung von Lüftungszentralen

Einfluss auf Gestaltung und Konstruktion eines Gebäudes

In Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen dürfen Ventilatoren und Luftbereitungsanlagen, deren Luftkanäle über mehrere Geschosse oder Brandabschnitte führen, nur in raumlufttechnischen Zentralen oder Lüftungszentralen untergebracht werden.

Lüftungszentralen haben einen erheblichen Platzbedarf und benötigen besondere Maßnahmen hinsichtlich des Schall- und Brandschutzes. Sie sind deshalb frühzeitig bei der Planung zu berücksichtigen. Bei größeren Anlagen werden sie vorzugsweise in einem Technikgeschoss und in enger Verbindung zur Heizungs- und Kältezentrale untergebracht. Üblicherweise können von einer Lüftungszentrale bis zu zehn Geschosse angeschlossen werden. Bei mehr als zehn Geschossen können Hochdruck-Induktions-Klimaanlagen eingesetzt werden.

Lüftungszentralen können

  • im Untergeschoss
  • im Dachgeschoss
  • in einem Zwischengeschoss oder
  • im Unter- und im obersten Geschoss
  • im Untergeschoss mit Abluft im obersten Geschoss angeordnet werden.
Bei der Gestaltung ist zu beachten, dass sich oberirdische Lüftungszentralen durch eine größere Raumhöhe und funktionell unterschiedliche Fassadenstruktur von den übrigen Geschossen unterscheiden. Die Gestaltung ist somit für das Erscheinungsbild prägend. Aus diesem Grund wird das Technikgeschoss in der Regel funktionell und zurückhaltend gestaltet und Wetterschutzgitter für Außenluftanlagen und Ausblasöffnungen sollten mit Bedacht in die Fassade integriert werden.