Abwasserhebeanlagen

Bildergalerie | 1 | 2 | 3 | 4 |

Sämtliche angeschlossenen Grundstücks- und Gebäudeflächen müssen dauerhaft und wirkungsvoll gegen die Folgen eines Rückstaues gesichert werden (siehe Beiträge Rückstauschutz). Abwasserhebeanlagen kommen dort zum Einsatz, wo die Entwässerung nicht über das natürliche Gefälle möglich ist, z.B. in Kellerräumen, die unter der Rückstauebene (RSE) liegen. Außerdem bei WCs und Urinalen deren Oberkante ≤ 25 cm über der RSE liegen und wenn angrenzende Räume sicher gegen Rückstau geschützt werden müssen.

Abwasserhebeanlagen pumpen das Abwasser über eine Druckleitung mit Schleife über die RSE. Nach DIN EN 12050 Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung werden sie in drei Typen eingeteilt:

Typ 1: Hebeanlagen für fäkalienhaltiges Abwasser aus Spülaborten und Urinalanlagen
Die Hebeanlagen für fäkalienhaltiges Abwasser (Schwarzwasser) werden je nach Größe in Schächte innerhalb von Gebäuden oder als Abwasserfertigschächte außerhalb von Gebäuden eingesetzt. Das Abwasser wird in geschlossenen, gas- und wasserdichten Behältern gesammelt und über eine Druckrohrleitung (≥ DN 100) mit Schleife ≥ 25 cm über die RSE gehoben. Der Sammelbehälter ist über ein extra Rohr über das Dach zu entlüften. Die Anlagen müssen der DIN EN 12050-1 Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung - Bau- und Prüfgrundsätze - Teil 1: Fäkalienhebeanlagen entsprechen.

Typ 2: Hebeanlagen für fäkalienfreies leicht verschmutztes Schmutz- oder Regenwasser
Diese Abwasserhebeanlagen werden zum Sammeln und automatischen Heben von fäkalienfreiem Abwasser (Grauwasser, wie z.B. Regenwasser, Bade-, Duschwasser, etc.) über die Rückstauebene eingesetzt. Im Unterschied zu Typ 1 wird ihr wasserdichter Behälter oder Schacht lediglich mit einem Deckel verschlossen. Eine Tauchpumpe mit Schwimmer pumpt ab einem bestimmten Pegelstand das Grauwasser über die RSE. Die Hebeanlagen müssen den Anforderungen nach DIN EN 12050-2 Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung - Bau- und Prüfgrundsätze - Teil 2: Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser entsprechen.

Typ 3: Hebeanlagen für fäkalienhaltiges Abwasser für begrenzte Verwendung
Diese Art von Hebeanlagen für fäkalienhaltiges Abwasser sind nur einsetzbar, wenn es sich um einen kleinen Benutzerkreis handelt und wenn diesem oberhalb der Rückstauebene ein weiteres WC zur Verfügung steht sowie zusätzlich höchstens ein Handwaschbecken, eine Dusche und ein Bidet angeschlossen werden. Ferner muss sich die Anlage zusammen mit dem angeschlossenen Entwässerungsgegenstand im selben Raum befinden. Oftmals kommen diese Anlagen zum Einsatz, wenn nachträglich Sanitärelemente eingebaut werden und kein Platz für die Anschlussleitungen vorhanden ist. Sie wird dann direkt unter dem Sanitärelement (z.B. Dusche, Waschbecken, WC) oder in einer Vorwandinstallation eingebaut. Der Anlagenbehälter ist nicht als Sammelbehälter ausgebildet, sondern enthält die Förder- und Steuereinrichtung und dient als Volumenvorlage. Bei WC-Kleinhebeanlagen mit zwangsläufiger Fäkalienzerkleinerung werden Papier und Fäkalien über ein Schneidwerk zerkleinert. Bie diesen Anlagen muss der Druckstutzenanschluss mindestens 20 mm, in Anlagen ohne Fäkalienzerkleinerung mindestens 25 mm Durchmesser betragen. Die Abwasserhebeanlagen dieser Art müssen den derzeit gültigen Bau- und Prüfungsgrundsätzen nach der DIN EN 12050-3 Abwasserhebeanlagen für Gebäude- und Grundstücksentwässerung - Bau- und Prüfgrundsätze - Teil 3: Fäkalienhebeanlagen zur begrenzten Verwendung entsprechen.

Bei sehr geringem Wasseranfall z.B. in Kellerräumen oder Lagern, die unter der RSE liegen, genügt eine Kleinsthebeanlage, deren Pumpe direkt unterhalb des Ablaufs (z.B. im Unterflurschacht) angebracht wird.

Entwässerungsgegenstände die oberhalb der Rückstauebene liegen, dürfen nicht über die Abwasserhebeanlage geleitet werden.