Zustimmung im Einzelfall (ZiE)

Die Zustimmung im Einzelfall wird von der Obersten Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes auf Antrag des Bauherrn erteilt und ist auf das jeweilige Bauvorhaben begrenzt. Bei diesem Verfahren wird die Standsicherheit in der Regel durch Versuche und Berechnungen nachgewiesen. Erteilt wird die Zustimmung im Einzelfall von der obersten Bauaufsichtsbehörde auf schriftlichen Antrag. Die Zustimmung im Einzelfall wird vom Bauherrn oder dessen Vertreter beantragt. Dem Zustimmungsantrag sind alle erforderlichen bautechnischen Nachweise beizufügen (Nachweis der Standsicherheit, der Gebrauchstauglichkeit, des Brand-, Schall- und Wärmeschutz). Die Art und der Umfang der erforderlichen Nachweise ist stark abhängig von dem Bauprodukt und der Bauart. Von den Bauaufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländern werden teilweise unterschiedliche Anforderungen gestellt. Daher sollten diese schon in einem frühen Planungsstadium mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abgeklärt werden.

Zu den bautechnischen Unterlagen gehören neben einer Bau- und Nutzungsbeschreibung alle vollständigen Übersichts- und Werkpläne mit einer eindeutigen Kennzeichnung. Werden für den Nachweis der Verwendbarkeit eines Bauproduktes oder einer Bauart zusätzlich Versuche erforderlich, so ist die Prüfstelle und das Versuchsprogramm im Allgemeinen mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen. Zur Beurteilung der Unterlagen kann die Bauaufsichtsbehörde sachverständige Gutachter einschalten.