Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Zur Ausschreibung von Fenstern
Der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. hat unten aufgeführten Vorschlag der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) zur Ausschreibung von Fenstern herausgegeben.
Diese wurden einschließlich von Hinweisen für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung in Zusammenarbeit mit dem Institut für Fenstertechnik (ift) Rosenheim, dem Institut des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau in Hadamar, dem Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) in Berlin sowie der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V. in Frankfurt erstellt und mit den Mittelinstanzen abgestimmt. Sie sind daher insbesondere für die Ausschreibung durch die öffentliche Hand geeignet. Bei der Erstellung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und der Zusammenstellung der „Hinweise“ wurden die Vorgaben der neuen EU-Vergaberichtlinien und des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes berücksichtigt.
Auf der unten genannten Webseite der Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller können die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen zur Ausschreibung von Aluminium-, Holz-, Holz-Metall-, Kunststoff- und Stahlfenstern sowie Hinweise zur Ausschreibung von Fenstern als Pdf-Datei heruntergeladen werden.
