Vertikalverglasungen
Den häufigsten Anwendungsfall im Glasbau stellen Vertikalverglasungen dar, deren Neigung geringer als 10° gegenüber der Vertikalen ist. Die Verglasungen werden lediglich durch kurzfristige Einwirkungen aus Wind belastet. Das Eigengewicht der Scheiben wird über Verklotzungen oder andere mechanische Halterungen abgetragen.
Ist bei Vertikalverglasungen mit Anhäufungen von Schnee zu rechnen (z.B. Sheddächer), gelten die Anforderungen für Überkopfverglasungen. In Abhängigkeit von der Nutzung können jedoch zum Schutz von Verkehrsflächen oder vor dem Anprall von Personen weitergehende Maßnahmen notwendig werden. In diesen Fällen sind die besonderen Anforderungen für absturzsichernde Verglasungen zu erfüllen.
Vertikalverglasungen, die keine besonderen absturzsichernden Funktionen übernehmen, sind für die planmäßigen Bemessungslasten wie Wind und Eigengewicht zu bemessen. Es sind die statischen Nachweise entsprechend den Technischen Regeln für die Verwendung linienförmig gelagerter Verglasungen zu führen. Bei punktförmig gelagerten Verglasungen darf die maximale Durchbiegung 1/100 der maßgeblichen Kantenlänge nicht überschreiten.
Für Vertikalverglasungen, die keine besonderen Funktionen übernehmen, sind in der Regel keine experimentellen Nachweise notwendig. Bei punktförmig gelagerten Verglasungen kann es u.U. notwendig werden, durch experimentelle Untersuchungen das verwendete rechnerische Modell zu bestätigen.
Bildnachweis: Paul Robbrecht, Gent/B
