Spektrum-Anpassungswerte C und Ctr
Zur Anpassung von Schallschutzmaßnahmen an bestimmte Standard-Lärmquellen, die z.B. mit einem Schallspektrum ermittelt wurden, wurden die Spektrum-Anpassungswerte C und Ctr eingeführt. Hiermit kann bereits in der Planung ganz gezielt auf die jeweilige Lärmsituation eingegangen werden. Die bewerteten Schalldäm-Maße werden mit dem Spektrum-Anpassungswert korrigiert.
Der Anpassungswert C (Spektrum 1) berücksichtigt folgende Lärmquellen:
- Wohnaktivitäten
- Kinderspielen
- Schienenverkehr mit mittlerer und hoher Geschwindigkeit
- Autobahnverkehr > 80 km/h
- Düsenflugzeuge in kleinem Abstand
- Betriebe, die überwiegend mittel- und hochfrequenten Lärm abstrahlen.
- Städtischer Straßenverkehr
- Schienenverkehr mit geringer Geschwindigkeit
- Propellerflugzeuge
- Düsenflugzeuge mit großem Abstand
- Diskomusik
- Betriebe, die überwiegend tief- und mittelfrequenten Lärm abstrahlen.
