Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen

Der Technische Ausschuss des Bundesverbandes Flachglas hat gemeinsam mit dem Technischen Beirat im Institut des Glaserhandwerks eine neue „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen“ erarbeitet.

Die Richtlinie ersetzt die „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Isolierglas“ aus dem Jahr 1996. Anders als diese erstreckt sich das Regelwerk nicht nur auf Isolierglas, sondern generell auf Glas im Bauwesen, also auch auf Einscheiben- und Verbund-Sicherheitsglas, teilvorgespanntes Glas, in der Masse gefärbte Gläser oder Glas mit nicht transparenten Oberflächen. Zulässigkeiten für die visuelle Qualität sind in Form einer Tabelle zusammengestellt, verschiedene optische Effekte werden ausführlich erläutert.

Leider hat sich jedoch inhaltlich gegenüber der Richtlinie aus 1996 kaum etwas geändert; so werden nach wie vor Störungen < 0,5 mm, die bei manchen Brandschutzgläsern in Form von Bläschen gehäuft auftreten können, nicht berücksichtigt. Ebenso werden Begriffe wie Aniosotropie (Roller-waves) bei thermisch vorgespannten Gläsern oder der Doppelscheibeneffekt bei Isolierglas zwar erläutert, es fehlen aber Angaben zu Grenzwerten oder Beurteilungsmaßstäbe. Diese Effekte werden sogar zur Beurteilung der visuellen Qualität ausgeschlossen, da es "physikalische Merkmale" seien. Mehr als eine grobe Grundlage zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas ist die Richtlinie also nicht; Planer müssen daher bei hohen Anforderungen an die visuelle Qualität vorher mühsam eigene Bewertungsmaßstäbe entwicklen und mit Mustern arbeiten.