Resttragfähigkeit

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Unter Resttragfähigkeit versteht man ganz allgemein den Widerstand gegen vollständiges Versagen eines teilweise zerstörten Systems. Im Glasbau wird dieser Begriff insbesondere im Zusammenhang mit dem Tragverhalten von VSG/VG-Scheiben verwendet, bei denen durch Lasteinwirkung (oder Spontanbruch) bereits eine oder mehrere Scheiben zerstört wurden.

Ein Nachweis der Resttragfähigkeit muss immer auf das jeweilige Bauteil und die dort gewünschten Sicherheitsanforderungen abgestimmt werden. So ist z.B. der Nachweis der Resttragfähigkeit bei begehbarem Glas mit anderen Randbedingungen zu führen als bei Überkopfverglasungen. Im Allgemeinen werden jedoch zum Nachweis der Resttragfähigkeit eine oder mehrere Scheiben einer Verbundglaseinheit bei abgeminderter Bemessungslast zerstört und die Zeit bis zum vollständigen Versagen des Systems gemessen. Die Resttragfähigkeit von VSG aus ESG ist - insbesondere bei reiner Punktlagerung- sehr gering gegenüber der von VSG aus Floatglas und VSG aus TVG. Die Resttragfähigkeit wird daher erheblich von der Wahl der Glasart beeinflusst.