Durchbruchhemmung - Klasse B
Zur Prüfung der Durchbruchhemmung einer Verglasung wird ein gezielter Axtschlag mit einer 2 kg schweren Axt auf eine vierseitig gelagerte Verglasung der Abmessungen 1.100 mm x 900 mm ausgeführt. Dabei wird die Anzahl der Axtschläge ermittelt, die benötigt wird, um eine Öffnung von 400 mm x 400 mm in die Verglasung zu schlagen. Der Axtschlag wird in einer Versuchseinrichtung nach DIN EN 356 durchgeführt. Verbundgläser oder Verbund-Sicherheitsgläser unterschiedlicher Aufbauten, z.B. VSG aus ESG oder TVG werden zur Durchbruchhemmung verwendet.
Auch hier gilt, dass diese Normprüfung nur bedingt Aussagen zur absoluten Widerstandsfähigkeit einer Glaskonstruktion machen kann, da es sich nur um eine vergleichende Prüfung der Qualität verschiedener Glasarten gegenüber einer Einwirkung unter immer gleichen Randbedingungen handelt. Zusätzlich können die Verglasungen zur Festsetzung von Versicherungsprämien für Schutzobjekte in weitere Widerstandsklassen eingeteilt werden. Diese Widerstandsklassen des Verbandes der Schadensversicherer (VdS) heißen analog EH 1 bis EH 3 (EH = Einbruchhemmung). Die Probekörper werden Prüfungen mit einer speziellen Axtmaschine unterzogen und sind Voraussetzung für eine Anerkennung durchbruchhemmender Verglasungen durch den VdS.
