Betretbare Verglasungen

Für betretbare Verglasungen gelten, da sie nach DIN 4426 Arbeits- und Instandhaltungsweg sind, die Anforderungen der experimentellen Nachweise im Merkblatt der Berufsgenossenschaft GS-BAU-18. Hier wird zwischen durchsturzsicheren und bedingt betretbaren Verglasungen unterschieden. Die Anforderungen an bedingt betretbare Verglasungen sind deutlich höher und müssen immer dann angewendet werden, wenn die Verglasung direkt betreten wird. Hierbei wurde die Fallhöhe des Glaskugelsackes auf bis zu 1,80 m gegenüber früher üblichen 0,60 m erhöht. Die erforderlichen Fallhöhen sind in der Fachwelt stark umstritten, da sie zu einer erheblichen Ungleichbehandlung des Glases im Vergleich mit anderen Werkstoffen geführt haben.

Bei dem Fallversuch ist die Verglasung zusätzlich durch eine Einzellast in der Höhe von 1 kN in ungünstigster Laststellung zu belasten. Die Verglasung darf bei dem Versuch nicht durchschlagen werden, und es dürfen keine gefährdenden Bruchstücke herabfallen. Die Verglasung muss unter der gegebenen Belastung eine Resttragfähigkeit für eine Dauer von 30 min gewährleisten. Der Fallversuch mit dem Glaskugelsack erfasst das mögliche Schadensszenario nur unzureichend, da ein möglicher harter Stoß nicht abgedeckt wird. Anstelle des Glaskugelsackes sollte ein harter, kompakter Stoßkörper gewählt werden, der den Aufschlag eines Werkzeugs o.ä. simuliert (z.B. Stahlkugel).