Bemessung von Überkopfverglasungen
Bei Überkopfverglasungen sind die planmäßigen Bemessungslasten wie Wind, Schnee und Eigengewicht gemäß DIN 1055 anzusetzen. Es sind die üblichen statischen Nachweise gemäß den Technischen Regeln für die Verwendung linienförmig gelagerter Verglasungen zu führen.
Können Überkopfverglasungen zeitweise zu Reinigungszwecken betreten werden, so ist nach DIN 4426 üblicherweise zusätzlich ein Lastfall mit einer Einzellast von 1,5 kN bei einer Aufstandsfläche von 100 mm x 100 mm in ungünstigster Laststellung zu berücksichtigen. Betretbare Überkopfverglasungen dürfen hierbei nur von besonders geschultem Personal betreten werden. Zusätzlich sind bei betretbaren Überkopfverglasungen die experimentellen Nachweise gemäß dem neuen Merkblatt der Berufsgenossenschaften GS-BAU-18 zu führen. Entsprechen Überkopfverglasungen nicht den Randbedingungen der TRLV (z.B. bei einer Punktlagerung), sind ggfs. auch Resttragfähigkeitsversuche erforderlich.
