Bemessung von Structural Sealant Glazing SSG

Im Allgemeinen dürfen Verglasungen mit einer Neigung bis zu 10° gegen die Vertikale eingebaut werden. In Einzelfällen ist aber auch eine Neigung der Scheibe nach innen bis hin zu 20° zugelassen. Im Rahmen der bauaufsichtlichen Zulassung werden häufig Einschränkungen bezüglich des möglichen Einbau- und Einsatzbereiches der Einzelelemente gemacht werden. So besitzen Structural-Glazing-Fassaden in der Regel keine Zulassung als absturzsichernde Verglasung. Auch kann der Einsatz auf Fassadenbereiche eingeschränkt werden, bei denen die planmäßige Bemessungslast für Windsogeinwirkungen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Einzelne Fassadensysteme dürfen nur in Bereichen verwendet werden, in denen die Windsogbelastung im Eckbereich von Gebäuden geringer als 2,2 kN/m² anzusetzen ist.

Bei allen Systemen muss das Eigengewicht der Verglasung unabhängig von der Verklebung über Klotzungen auf die Unterkonstruktion abgetragen werden. Die Verklebungen dürfen keine planmäßigen Dauerbeanspruchungen erfahren. Als Structural-Glazing-Klebstoffe sind in Deutschland bisher nur wenige Produkte zugelassen (i.d.R. nur Zweikomponenten-Silikon). Für die Klebstoffe dürfen nur relativ geringe zulässige Spannungen angesetzt werden. Für ein gebräuchliches Zweikomponenten-Silikon, das sich aus der Grundmasse und einem Katalysator zusammensetzt, werden für Windbelastungen folgende Spannungswerte zugelassen:

  • Zugbeanspruchung von tragenden Silikonverklebungen: zul σ = 0,14 N/mm²
  • Schubbeanspruchung von tragenden Silikonverklebungen: zul τ = 0,07 N/mm²