Bauregelliste - Bauprodukte aus Glas

Die Bauregelliste A gilt nur für Bauprodukte und Bauarten im Sinne der Begriffsbestimmung der Landesbauordnungen. Die für die Bemessung und Ausführung der baulichen Anlagen zu beachtenden technischen Regeln, die als Technische Baubestimmungen öffentlich bekannt gemacht sind, bleiben hiervon unberührt.

  • Bauregelliste A Teil 1 enthält geregelte Bauprodukte
  • Bauregelliste A Teil 2 enthält nicht geregelte Bauprodukte
  • Bauregelliste A Teil 3 enthält nicht geregelte Bauarten
  • Bauregelliste B (Teile 1 und 2)
In der Bauregelliste B werden Bauprodukte aufgenommen, die nach Vorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union - einschließlich deutscher Vorschriften - und der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfen und die die CE-Kennzeichnung tragen.
  • Bauregelliste B Teil 1
    Hier sind Bauprodukte aufgelistet, die die harmonisierten Vorgaben der europäischen Bauproduktenrichtlinie erfüllen.

  • Bauregelliste B Teil 2
    Hier sind Bauprodukte aufgelistet, die außerhalb des Regelungsbereiches der Bauproduktenrichtlinie liegen und in anderen Richtlinien bestimmt sind, z.B. Maschinen- oder Gasgeräterichtlinie.

  • Liste C enthält Bauprodukte, für die es weder Technische Bestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt und die für die Erfüllung bauordnungsrechtlicher Anforderungen nur eine untergeordnete Bedeutung haben.
In der Anlage ist ein Auszug aus der Bauregelliste A Teil 1 für Bauprodukte aus Glas abgebildet.

Die Bauregelliste wurde zwischenzeitlich überarbeitet. Mit dem Datum September 2006 wurden Änderungsvorschläge beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht (siehe zweite Anlage).