Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (Z)

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf Antrag des Herstellers oder Anbieters für Bauprodukte oder Bauarten erteilt. Zur Beurteilung sind dem zuständigen Sachverständigenausschuss (SVA) des DIBt i.d.R. sowohl experimentelle Untersuchungen als auch eine gutachterliche Stellungnahme vorzulegen, aus denen die Tauglichkeit des Produktes für den gewählten Anwendungsbereich zweifelsfrei hervorgeht.

Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gilt im Gegensatz zur Zustimmung im Einzelfall für den Einsatz von Bauprodukten und Bauarten in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland. In den Zulassungen werden im Allgemeinen auch Anwendungsgrenzen definiert. Diese Grenzen können z.B. Einbauhöhen einer Fassade oder deren bauliche Abmessungen betreffen. Die Verwendbarkeit des Bauproduktes wird dabei ähnlich wie bei der Zustimmung im Einzelfall im Allgemeinen durch Versuche und Berechnungen nachgewiesen. Da eine Zulassung aber eine gewisse Allgemeingültigkeit besitzt, sind die Untersuchungen meist umfangreicher. Die Zulassung wird im Regelfall für die Dauer von fünf Jahren erteilt.