Absturzsichernde Verglasungen – Kategorie B
Die absturzsichernde Funktion wird bei diesen Konstruktionen über eine eingespannte Einfachverglasung sichergestellt, wobei zusätzlich ein durchgehender Handlauf angeordnet ist, der die einzelnen Brüstungselemente verbindet. Bei dem Ausfall eines Brüstungselementes muss der Handlauf die Holmlasten nachweisbar auf die Nachbarscheiben übertragen können. Der Handlauf muss für die planmäßige Belastung statisch ausreichend dimensioniert sein.
Gemäß den Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) darf als Glasart nur Verbund-Sicherheitsglas aus ESG oder VSG verwendet werden. Der Handlauf muss am Gebäude verankert und kraftschlüssig mit der Verglasung verbunden werden, beispielsweise durch eine Verklebung mit Silikon. Die Klemmhöhe der Scheibe sollte unten größer als 100 mm und oben größer als 15 mm sein.
