Absturzsichernde Verglasungen - Statische Nachweise

Statische Nachweise für absturzsichernde Verglasungen sind nach den Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) mit den planmäßigen Lasten nach DIN 1055 zu führen. Wind- und Holmlasten müssen nicht in voller Höhe gleichzeitig wirkend angenommen werden. Maßgebend ist diejenige Kombination aus voller Windlast zuzüglich der halben Holmlast bzw. der halben Windlast zuzüglich der vollen Holmlast, die zu größeren Beanspruchungen führt. Stoßartige Einwirkungen brauchen dabei nicht mit statischen Einwirkungen überlagert zu werden. In öffentlich zugänglichen Bereichen sind Holmlasten in einer Höhe von 1 kN/m anzusetzen, in nicht öffentlichen Bereichen gelten 0,5 kN/m als ausreichend.

Bei Scheiben der Kategorie A muss bei dem statischen Nachweis neben den Wind und Klimalasten auch die volle Holmlast über das Glas abgetragen werden. Die Holmlast sollte hierbei in der üblichen Brüstungshöhe angesetzt werden.

Bei Verglasungen der Kategorie B ist der Nachweis zu führen, dass der durchgehende Handlauf in der Lage ist, die Holmlasten bei Ausfall einer Scheibe auf die Nachbarelemente zu übertragen. Die angrenzenden Verglasungen müssen daher so dimensioniert sein, das diese die zusätzlichen Beanspruchungen aufnehmen können. Für diese außergewöhnliche Bemessungssituation dürfen die zulässigen Spannungen bislang um den Faktor 1,5 erhöht werden. Die freien Enden der Holme müssen an unabhängigen Endpfosten oder am Gebäude verankert werden. Alternativ kann bei kleinen Endelementen der Nachweis geführt werden, dass Holm und Nachbarelement bei Ausfall des Endelementes in der Lage sind, die Holmlasten aufzunehmen.

Verglasungen der Kategorie C sind nur auf Wind- und Klimabelastungen nachzuweisen; es müssen keine Holmlasten angesetzt werden, allerdings müssen vorhandene Holme oder Querriegel die Holmlast aufnehmen können. Die in der Praxis häufig verwendeten Klemmhalter, mit denen die Scheiben seitlich eingeklemmt werden, sind bisher nur im Rahmen von Zulassungen geregelt. Die Stoßnachweise der TRAV können experimentell, durch Auswahl eines bereits nachgewiesenen Verglasungsaufbaus aus einer Tabelle oder nach einem vereinfachten Rechenverfahren geführt werden. Moderne Berechnungsverfahren, die Pendelschlagversuche exakt simulieren können, sind inzwischen auch in Software-Pakete implementiert worden.

Leider sind diese Verfahren noch nicht in die TRAV integriert, obwohl sie nachweislich mit den Versuchsergebnissen genau übereinstimmen.