Absturzsichernde Verglasungen - Kategorie C
Bei Verglasungen der Kategorie C werden die Gläser nur als nicht planmäßig tragende Ausfachungen verwendet. Bei Geländern oder Brüstungen, die als Einfachverglasungen ausgeführt werden, ist ein unabhängiger Handlauf vorhanden (Kategorie C1).
Bei raumhohen Einfach- oder Isolierverglasungen ist ein das Glas unterbrechender Querriegel (Kategorie C2) oder ein vorgesetzter Holm zur Abtragung der Holmlast angeordnet (Kategorie C3). Werden zusätzlich ausreichend tragfähige Kniestäbe oder Seile in hinreichendem Abstand vor den Verglasungen angeordnet, so dass eine Öffnungshöhe von höchstens 500 mm verbleibt, ist der Nachweis der Tragfähigkeit unter stoßartiger Belastung entbehrlich.
bei Einfachverglasungen ist nur VSG zulässig. Für Isoliergläser ist als Außenscheibe und Innenscheibe die Kombination ESG und VSG nach der Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) vorgeschrieben. Die Einstandstiefe des Glases muss mindestens 12 mm bei allseitiger Lagerung und 18 mm bei zweiseitig, linienförmigerLagerung betragen.
