Absturzsichernde Verglasungen - Allgemeines
Konstruktionselemente aus Glas, die Menschen vor dem Herabfallen aus größerer Höhe schützen, werden als absturzsichernde Verglasungen bezeichnet. Beispiele hierfür sind
- Brüstungselemente
- Treppengeländer
- Umwehrungen
- Aufzugsverglasungen
- raumhohe Wandverglasungen, die eine absturzsichernde Funktion sicherstellen müssen
Bei absturzsichernden Verglasungen wird hinsichtlich der jeweils gestellten Anforderungen zwischen drei verschiedenen Kategorien differenziert. Durch die Regelausführungen entsprechend den Konstruktionsprinzipen der einzelnen Kategorien wird den unterschiedlichen Anforderungen Rechnung getragen. Im Fall eines Anpralls von Personen oder Gegenständen muss die Standsicherheit des Bauteils erhalten bleiben, das Bauteil darf nicht durchstoßen werden und es dürfen keine Personen durch herabfallende Bruchstücke ernsthaft verletzt werden. Durch den Einsatz geeigneter Glasarten muss daher der Widerstand gegen die Einwirkungen ausreichend sein oder eine hinreichende Resttragfähigkeit sowie eine ausreichende Splitterbindung zur Vermeidung von Schnittverletzungen gewährleistet werden.
Wichtig ist, dass für absturzsichernde Verglasungen immer ein Nachweis der statischen Tragfähigkeit und ein Nachweis der Tragfähigkeit unter Stoßeinwirkung durch Personenanprall zu führen ist.
