Zulassung für begehbares Glas

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Für Bereiche mit planmäßigem Personenverkehr und üblicher Nutzung

Neben den traditionellen Glasanwendungen können auch Fußböden oder Treppen transparent gestaltet werden. Bislang waren begehbare Verglasungen jedoch zustimmungspflichtig. Jetzt hat das begehbare Verbund-Sicherheitsglas Spri BG der Firma Joh. Sprinz die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bereiche mit planmäßigem Personenverkehr und üblicher Nutzung erhalten. Damit beschleunigt sich der Einbau, weil zeitaufwendige Bauteilversuche und statische Nachweise entfallen. Beim Einbau des Glases ist zu beachten, dass die Befestigung der Auflager an der tragenden Unterkonstruktion, die Unterkonstruktion und ggf. erforderliche Konstruktionen zur Absturzsicherung nicht Bestandteil der Zulassung sind.

Die geregelte Verglasung besteht aus VSG, welches aus drei ebenen rechteckigen Glasplatten und zwei PVB-Folien besteht. Je nach Art der Lagerung und Plattenaufbau wird zwischen 4-seitig und 2-seitig linienförmiger Lagerung unterschieden. Die 2-seitig linienförmig gelagerte Verglasung wird zusätzlich mit vier Punkthaltern gesichert. Hergestellt werden die Verglasungen entweder aus einer teilvorgespannten Glasscheibe (TVG) und zwei Floatglaselementen (System TFF), aus drei TVG-Elementen (System TTT) oder mit einem Element aus Einscheibensicherheitsglas (System TET).

Die Zulassung mit der Nummer Z-70.6-131 ist bis zum 31.07.2013 gültig und steht im Anhang als Download zur Verfügung.

Hersteller: Joh. Sprinz, Grünkraut-Gullen