Bauaufsichtliche Zulassung für Edelstahlgüten

Bildergalerie | 1 | 2 | 3 |

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6 erteilt

Am 20. April 2009 wurde vom Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt) die Neufassung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6 - Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nichtrostenden Stählen erteilt. Diese Zulassung ist sehr wichtig für den Glasbau, da im Glasbau sehr viele Verbindungsmittel wie Punkthalter und andere Stahlelemente wie Handläufe, Klemmbleche etc. aus nichtrostendem Stahl verwendet werden.

Es stehen dem Anwender ab sofort insgesamt 18 Edelstahlgüten zur Verfügung, deren Einsatz keine aufwendige Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erfordert. Zu der wichtigsten Ergänzungen zählt die Aufnahme des Edelstahlwerkstoffs 1.4362 (Korrosionswiderstandsklasse III). Die Duplex-Edelstahlgüte kommt überall dort zum Einsatz, wo stark mechanisch beanspruchte Teile aus Edelstahl möglichst korrosionsbeständig und leicht sein müssen. Ein wichtiges Konstruktionsmerkmal ist hierbei die höhere Streckgrenze und Einordnung in die Festigkeitsklasse S460 im lösungsgeglühten Zustand. Damit gilt der Werkstoff als Alternative zu den herkömmlich verwendeten austenitischen (nichtrostenden) Stählen der Werkstoffgüten 1.4404 oder 1.4571.

Sämtliche Edelstahlgüten wurden außerdem in vier Korrosionswiderstandsklassen (I bis IV) eingeteilt und in Gruppen gleicher Korrosionsbeständigkeit sortiert. Anhand der neuen Tabelle 1a, angelehnt an DIN 1045, lässt sich die Korrosionswiderstandsklasse bei atmosphärischer Exposition ermitteln. Die Tabelle unterscheidet dabei zwischen den Einwirkungsarten Feuchte, Chloridgehalt der Umgebung, Belastung durch redoxwirksame Stoffe (Redoxreaktion = Elektronenübertragung), pH-Werte an der Oberfläche und Lage der Bauteile.

Für Schweißverbindungen wurden die Herstellerqualifikationen der Schweißbetriebe an die Ausführungsbestimmungen der aktuellen Normen und Regelwerke angepasst. Für das Laserschweißverfahren wurde die maximal ansetzbare Einschweißtiefe von 6 mm auf 12 mm angehoben. Bei Schweißverbindungen von austenitischen mit ferritischen (korrosionsträge) Stählen sind Nahtdicken mit größer als 16 mm durch vorgezogene Arbeitsprüfungen nach DIN EN ISO 15613 möglich. Für die Nachbehandlung von geschweißten und thermisch geschnittenen Bauteilen, also keine metallisch blanken Oberflächen, sind weitere Anforderungen für die Korrosionsbeständigkeit zu beachten.

Die bauaufsichtliche Zulassung ist gültig bis zum 30. April 2014. Sie steht als Sonderdruck 862 der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei auf der unten genannten Internetseite zum kostenlosen Download bereit.