Stoffdeklaration für Bauprodukte
EU-Verordnung erweitert Anforderungen an CE-Kennzeichnung ab 2013
Im Jahr 2013 wird eine EU-Verordnung zur Festlegung eines europäischen Mindestschutzniveaus für Bauprodukte in Kraft treten. Ab Juli 2013 müssen Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung erstmals über eine Stoffdeklaration verfügen, die besonders besorgniserregende Stoffe aufweist.
Im Rahmen dieser Verordnung erhält die Europäische Kommission neue Befugnisse: Sie kann Schwellenwerte für gefährliche Stoffe festlegen, die aus Bauprodukten in die Innenraumluft, den Boden oder in Gewässer entweichen können. Auch ist die Festsetzung von Emissionsklassen für verschiedene Gebäudetypen auf einem hohen Schutzniveau möglich. Für Architekten, Baufachleute und Verbraucher bietet die Verordnung die Möglichkeit, besser einzuschätzen, ob und wie stark Bauprodukte zum Beispiel flüchtige organische Verbindungen (VOCs) in den Innenraum abgeben.
Weil Bauprodukte im Vergleich zu anderen Produkten eine lange Nutzungsdauer haben, hält das Umweltbundesamt die Einführung der Stoffdeklaration für besonders wichtig. Ein europäischer Mindeststandard für die Verfügbarkeit von Informationen über gefährliche Stoffe ist im EU-Chemikalienrecht bereits enthalten, die neue Verordnung wandelt das Auskunftsrecht für Verbraucher binnen 45 Tagen allerdings in eine sofort verfügbare Pflichtangabe um.
Durch die neue Verordnung konnten die Anforderungen an Bauprodukte mit dem aktuellen Schutzniveau im EG-Umweltrecht verknüpft werden: Bezugnehmend auf einen Vorschlag des Europäischen Netzwerkes der Umweltagenturen (EPA) enthält die Verordnung Vorschriften für eine „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen” an Bauwerken. Demnach dürfen nationale Bauvorschriften Informationen dazu verlangen, ob ein Bauprodukt aus Recyclingmaterialien besteht oder späteres Recycling möglich ist.
Bildnachweis: Bund und Böhm Baustoffe, Potsdam
