Vom Wärmeschutz zur Energieeinsparung

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Geschichtliche Entwicklung der Verordnungen zum Wärmeschutz

Die Novellierung der bestehenden Energieeinsparverordnung (EnEV) hat durch den Energieausweis erstmals auch den Hausbestand als relevanten Faktor im Wärmeschutz in das Bewusstsein der Bevölkerung und Fachleute gerückt. Bei etwa 17 Millionen Wohngebäuden und einer Sanierungsrate von 1 bis 2% jährlich entwickelt sich hier ein beträchtlicher Markt.

Für die Bewertung, Einschätzung und Berechnung gem. EnEV muss der Fachingenieur heute nicht nur die aktuelle EnEV kennen, sondern auch die geschichtliche Entwicklung des Wärmeschutzes und dessen Einfluss auf die Baukonstruktionen.

Geschichtliche Entwicklung:
Der Begriff „Mindestwärmeschutz“ kam um 1920 auf, wurde jedoch erst 1952 mit der DIN 4108 „Mindestwärmeschutz im Hochbau“ als definierter Begriff festgeschrieben. Vorher waren lediglich Gesundheitsgefährdungen durch Schimmel, statische Bemessungen der Bauteile sowie Brandschutzfragen Teil der öffentlichen Baudiskussion.
Die ersten Bauordnungen entstanden Ende des 19. Jahrhunderts. Die ersten normativen Forderungen nach Wärmedämmung waren noch hygienisch begründet. Erst durch die Energiepreiskrise 1974 kam auch der Aspekt der Energieeinsparung hinzu. In der darauf folgenden Wärmeschutzverordnung (WschVO 77) wurden mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten (k-Wert) festgeschrieben. Die DIN 4108 musste erstmals 1981 überarbeitet werden, von 1996 bis 2001 folgten weitere Überarbeitungen. Die Novellierung der 1. WschVO kam 1982, die wesentliche Neuerung war das Hinzuziehen von Anforderungen an den Wärmeschutz bei baulichen Veränderungen. Diese 2. WschVO trat 1984 in Kraft und galt bis einschließlich 1994.

Bei Bestandsbauten ist darauf zuachten, das nicht das angegebene Baujahr Ausgangspunkt zur Zuordnung zum jeweiligen Wärmeschutzstandart ist, sondern der Zeitpunkt des Bauantrages. (In Deutschland sind 80 % aller Wohngebäude vor 1979 erstellt worden.)

Mit der 3. Wärmeschutzverordnung (WschVO 95) wurden erstmals Forderungen an den Jahres-Heizwärmebedarf gestellt. Neben der schon bestehenden Begrenzung der Transmissionswärmeverluste mussten nun auch Lüftungswärmeverluste sowie solare und interne Wärmegewinnung in den Nachweisen berücksichtigt werden.

Mit der Umbenennung in Energie Einspar-Verordnung (EnEV), im Februar 2002, machte der Gesetzgeber deutlich, welche neuen Ziele in die Verordnung eingeflossen sind. Die Wärmeschutzverordnung wurde mit der Heizungsanlagenverordnung zusammengelegt. Dies ermöglicht eine ganzheitlichen Betrachtung der Wärmegewinnung und Wärmeverluste der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Ziel war die Senkung des Energiebedarfs von Gebäuden um durchschnittlich 30%. Der k-Wert wurde durch den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) ersetzt. Damit änderten sich auch die Berechnungsgrundlagen. Mit in die Berechnung fließen nun beispielsweise auch die bislang unberücksichtigt gebliebenen Wärmebrücken. Der U-Wert gibt den Wärmestrom in Watt pro Quadratmeter Fläche an, bei einem Kelvin Temperaturunterschied zwischen Innen und Außenseite. Derzeit gültig ist die Energieeinsparverordnung 2009 - mehr dazu auf den unten aufgeführten Seiten.