Vom Wärmeschutz zur Energieeinsparung

Geschichtliche Entwicklung der Verordnungen zum Wärmeschutz

Die ersten Bauordnungen entstanden Ende des 19. Jahrhunderts. Der Begriff „Mindestwärmeschutz“ kam um 1920 auf, wurde jedoch erst 1952 mit der DIN 4108 Mindestwärmeschutz im Hochbau als definierter Begriff festgeschrieben. Vorher waren lediglich Gesundheitsgefährdungen durch Schimmel, statische Bemessungen der Bauteile sowie Brandschutzfragen Teil der öffentlichen Baudiskussion. Auch die ersten normativen Forderungen nach Wärmedämmung waren noch hygienisch begründet. Erst durch die Öl-/Energiepreiskrise in den 1970er-Jahren kam auch der Aspekt der Energieeinsparung hinzu. In der daraufhin neu eingeführten Wärmeschutzverordnung (WschVO 77) wurden mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten (k-Wert) festgeschrieben. Die DIN 4108 musste erstmals 1981 überarbeitet werden, von 1996 bis 2001 folgten weitere Überarbeitungen. Die Novellierung der 1. WschVO kam 1982, die wesentliche Neuerung war das Hinzuziehen von Anforderungen an den Wärmeschutz bei baulichen Veränderungen. Diese 2. WschVO trat 1984 in Kraft und galt bis einschließlich 1994.

Mit der 3. Wärmeschutzverordnung (WschVO 95) wurden erstmals Forderungen an den Jahres-Heizwärmebedarf gestellt. Neben der schon bestehenden Begrenzung der Transmissionswärmeverluste mussten nun auch Lüftungswärmeverluste sowie solare und interne Wärmegewinnung in den Nachweisen berücksichtigt werden.

Mit der Umbenennung in Energieeinsparverordnung (EnEV) und deren Inkrafttreten im Februar 2002, machte der Gesetzgeber deutlich, welche neuen Ziele in die Verordnung eingeflossen sind. In ihr wurden die Wärmeschutz- mit der Heizungsanlagenverordnung zusammengelegt. Dies ermöglichte eine ganzheitlichen Betrachtung der Wärmegewinnung und Wärmeverluste der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Ziel war die Senkung des Energiebedarfs von Gebäuden um durchschnittlich 30%. Der k-Wert wurde durch den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) ersetzt. Der U-Wert gibt den Wärmestrom in Watt pro Quadratmeter Fläche an, bei einem Kelvin Temperaturunterschied zwischen Innen- und Außenseite. Damit änderten sich auch die Berechnungsgrundlagen. Mit in die Berechnung flossen nun beispielsweise auch die bislang unberücksichtigt gebliebenen Wärmebrücken.

Auch die nachfolgenden Novellierungen der EnEV (2002, 2004, 2007, 2009 und 2014) hatten stets das Ziel den Energieverbrauch sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen/Bestandsbauten zu reduzieren, bzw. die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu fördern. Sie nimmt nach wie vor Bezug zur DIN 4108 früher Wärmeschutz im Hochbau, heute Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden).

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