Nicht belüftetes Dach (IV)

Wärmedämmung

Der erforderliche Wärmeschutz von Bauteilen ist nach DIN 4108 (Mindestwärmeschutz) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Er wird mit dem Wärmedurchgangskoeffizienten U angegeben. Dieser sollte für Neubauten bei U < 0,20 W/(m²k) und bei Sanierungen U < 0,30 W/(m²k) liegen.

Wichtig ist jedoch, dass bereits bei der Planung das Zusammenspiel und damit die Schadenfreiheit (Wärmebrückenvermeidung/-minimierung und damit Tauwasserfreiheit) zwischen verschiedenen Bauteilen berücksichtigt wird.

Alle Dämmstoffe, die mindestens die Brandschutzanforderungen der Baustoffklasse B 2 (normal entflammbar) erfüllen, können eingebaut werden.

Bei Glas-Faserdämmstoffen ist jedoch zu beachten, dass diese eine Zulassung in der Art haben müssen, dass der Ki < 40 liegt. Hiermit ist die Lungengängigkeit und der Verbleib von Fasern in der Lunge gemeint. Im Normalfall haben alle Produkte, die in Deutschland verkauft werden, diese Zulassung.