Modernisierungshinweise bei der Energieausweis-Erstellung

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Keine Empfehlung ohne Besichtigung vor Ort

Im § 20 der EnEV sind die Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz geregelt. Die Anlage 10 enthält das Muster für Modernisierungsempfehlungen. Ein beispielhafter Vergleich der vorgeschlagenen Varianten ist freiwillig. Gefordert sind jedoch kurze fachliche Hinweise, wenn wirtschaftliche Maßnahmen für energetische Verbesserungen möglich sind.

Gemäß §20 hat der Aussteller eines Energieausweises eine Empfehlung für die Verbesserung der Energieeffizienz abzugeben, sofern eine entsprechende Verbesserung möglich ist. Hierbei kann ergänzend auf weiterführende Hinweise in Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder von ihnen beauftragter Dritter Bezug genommen werden. Sind Modernisierungsempfehlungen nicht möglich, hat der Aussteller dies dem Eigentümer anlässlich der Ausstellung des Energieausweises mitzuteilen.

Bei den Modernisierungshinweisen ist die Gesamtbetrachtung der Gebäudehülle unverzichtbar. Das bloße Auswechseln oder Verbessern einzelner Bauteile kann, langfristig betrachtet, zu erheblichen Bauschäden führen.

Bei der Planung der Modernisierung (nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts) müssen neben den bauphysikalischen Zusammenhängen im gesamten Gebäude auch die Wirtschaftlichkeit der in Betracht gezogenen Maßnahmen in Bezug auf die Restnutzungsdauer berücksichtigt werden.

Die Architekten- und Ingenieurkammern weisen nachdrücklich darauf hin, dass der Energieausweisaussteller eine verantwortungsvolle Ermittlung und Benennung von Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz nach § 20 EnEV nur dann leisten kann, wenn er sich von dem baulichen Zustand vor Ort sachkundig gemacht hat. Der Energieausweisaussteller hat hierbei wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu benennen (z. B. Sanierung bestehender Dachgeschosse und deren Dämmung). Demzufolge besteht ohne Besichtigung vor Ort immer ein hohes Haftungsrisiko für die Richtigkeit des Ergebnisses des ausgestellten Energieausweises.

Stehen Maßnahmen im Dachbereich an, so ist es zum Beispiel wichtig, sich ein möglichst genaues Bild über den Bestand, die Holzqualität und eventuellen Befall zu machen. Ein wichtiger Punkt beim nachträglichen Dämmen des Dachstuhls kann die zu geringe Sparrenhöhe sein. Bevor man hier einfach ein weiteres Holz auf den Sparren nagelt, um die erforderliche „Dämmhöhe“ zu bekommen, sollte man sich Gedanken über das statische System machen und über die aufkommenden Mehrlasten. Hier kann es ratsam sein, einen Tragwerksplaner hinzuzuziehen.

Quelle: Energieausweis - Das große Kompendium, Vieweg Verlag