Förderprogramm der KfW

Fördermittel bei Erwerb oder Sanierung von Wohnraum

Der Bund bietet spezielle Förderungen für Modernisierungen an. Für die sogenannten KfW-Effizienzhäuser beispielsweise gewährt die KfW Bankengruppe langfristig zinsgünstige Kredite oder Investitionszuschüsse Hier ändern sich die Anforderungen ab 1.7.2010: dann entfallen die Förderungen für KfW-Effizienzhäuser 130, 115, 100 und 85 weitgehend, gefördert werden dafür KfW-Effizienzhäuser 70 und 55. Die Zahl im Begriff gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf. Ein KfW-Effizienzhaus 85 hat zum Beispiel höchstens 85% des Jahresprimärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger ist der Energieverbrauch.

Für die Inanspruchnahme der Förderprogramme der KfW ist neben dem Jahresprimärenergiebedarf (Qp) auch der Wert des spezifischen Transmissionswärmeverlustes (HT') des Gebäudes relevant. Die Förderungen können Privatpersonen und Eigentümer in Anspruch nehmen, die in selbst genutzte oder vermietete Altbauten investieren. Im Folgenden sind Beispiele aufgeführt:

  • Vermieter können für den Erwerb von saniertem Wohnraum oder das Sanieren von Wohnungen bzw. Wohngebäuden einen Zuschuss erhalten, wenn sie das erforderliche Kapital selbst aufbringen. Je nach KfW-Effizienzhaus-Standard beträgt der Zuschuss bis zu 15.000 EUR pro Wohneinheit, begünstigt werden bis zu zwei Wohneinheiten; für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 2.500 EUR.

  • Auch Privatpersonen erhalten Investitionszuschüsse, wenn sie ihre Eigentumswohnung oder ein Ein-/Zweifamilienhaus sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen. Auch hier sind die Zuschüsse abhängig vom energetischen Standard. Bei einem KfW-Effizienzhaus 70 betragen sie ab 01.07.2010 beispielsweise 15% der förderfähigen Kosten bzw. bis zu 11.250 EUR pro Wohneinheit. Maßnahmen zur Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke werden im Rahmen des Programms 430 gefördert (Einzelheiten dazu auf der unter Surftipps genannten Homepage der KfW).

  • Vermieter und Privatpersonen erhalten für die energetische Sanierung von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen oder den Erwerb energetisch sanierter Wohngebäude und Eigentumswohnungen langfristig zinsgünstige Kredite in Höhe von bis zu 50.000 EUR pro Wohneinheit. Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke werden seit 1.9.2010 nicht mehr im Rahmen des Programms 152 gefördert. Sie können im Programm-Nr. 141 Wohnraum Modernisieren zu den dort geltenden Programmbestimmungen beantragt werden.
Der Antrag auf Förderung muss vor dem Erwerb bzw. vor Sanierungsbeginn bei der jeweiligen Hausbank gestellt werden, die das Darlehen nach Prüfung der Unterlagen bereitstellt. Nicht gefördert wird Wohneigentum, für das nach dem 01.01.1995 Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

Bildnachweis: www.baufoerderer.de